Frage an gewerbliche Verkäufer auf kleinanzeigen.de: Rechnung und Quittung notwendig?
Hallo, ich möchte mit meinem Kleingewerbe (Online An- und Verkauf) neben ebay künftig auch auf kleinanzeigen.de verkaufen. Wie weise ich einen solchen (Bargeld-) Verkauf für die Buchhaltung/Finanzamt nach? Ich gehe davon aus, dass ich zunächst bei jedem Verkauf eine Rechnung erstelle und diese dann (online oder ausgedruckt?) dem Käufer zur Verfügung stelle.
Wie weise ich allerdings nach, dass ich für einen Verkauf tatsächlich Bargeld-Betrag XY erhalten habe (und nicht mehr oder weniger). Muss man bei Bar- bzw. Haustür-Geschäften deshalb neben einer Rechnung immer auch eine Quittung vom Käufer unterschreiben lassen, dass er mir Betrag XYZ gezahlt hat oder wie läuft das bei gewerblichen Kleinanzeigen-Verkäufen?
Auf den Seiten von kleinanzeigen.de ist das leider nicht näher beschrieben. Mir ist in vielen Jahren der (privaten) kleinanzeigen-Benutzung bei einem Ankauf noch nie eine Rechnung oder gar einen Quittungsblock begegnet... aber vielleicht hatte ich einfach dort auch noch nie mit einem gewerblichen Verkäufer zu tun?
Über höfliche/respektvolle, ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen.
1 Antwort
Du buchst das Geld einfach an Kasse. Am Ende müssen Bank, Kassenbestand und Rechnungen übereinstimmen. Da brauchst Du keinen Nachweis. Es sei denn, der Betrag geht über 10.000€. Die würde ich aber niemals Bar annehmen.
Normalerweise muss man als Unternehmer ein Kassenbuch führen für die Bareinnahmen und - Ausgaben. Als Kleinunternehmen bist Du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst nur eine Einnahmen Überschussrechnung vorlegen. Ich weiß jetzt nicht, wie Du das handhabst. Ein rudimentäres Kassenbuch würde ich trotzdem führen. Ich weiß nicht, wieviel Bargeschäfte Du machst, aber sonst kommst Du einfach durcheinander.
Den Erhalt des Geldes musst Du dem Finanzamt gegenüber nicht nachweisen. Dem Kunden allerdings schon. Das würde ich dann einfach auf der Rechnung machen. Über 10.000€ sind wir im Geldwäsche Gesetz. Da musst Du dann schon die Herkunft des Geldes nachweisen. Das geht auch mit Bargeschäften, ist aber etwas komplizierter. Das würde ich immer unbar machen.
Bargeschäfte werden vsl. eher die Minderheit sein. Ich arbeite mit einem Online-Buchhaltungsprogramm und wüsste jetzt nicht, wie ich dort noch extra ein "Kassenbuch" implementieren kann... dass ich die Einnahmen dem Finanzamt gegenüber nicht nachweisen muss (wenn ich gleichzeitig zur EÜR verpflichtet bin) ist mir erst mal unverständlich aber danke für den Hinweis. Ich werde wahrscheinlich versuchen Online-Zahlungen für die kleinanzeigen-Verkäufe zu erhalten, so kann ich die Zahlung einfach in meinem Buchhaltungsprogramm verbuchen (Inzwischen weiß ich auch was Du mit "Kasse meinst" (=Buchhaltungsposten 1000 bei SKR 03). Vielen Dank für Deine Mühe, bikerfan, mir als Neuling etwas beizubringen! :)
entschuldige, was meinst Du mit "Kasse"? Du meinst also, eine Rechnung genügt und eine Quittung muss ich nicht unterschreiben lassen, da mir üblicherweise ohnehin niemand mehr oder weniger zahlen würde als auf der Rechnung verlangt?