Muss ein Keller geheizt werden?
Hallo,
heute kam mein Vermieter mit einer mobilen, elektronischen Heizung vorbei und hat mich gebeten den mit zur Verfügung gestellten Keller zu heizen, weil dort Wasserleitungen an der Decke entlanglaufen und die gefrieren und ggf. platzen könnten. Eine andere Heizung gibt es dort nicht.
meine Frage ist jetzt, bin ich verpflichtet auf meine Stromkosten einen ungedämmten, eiskalten Keller zu heizen?
4 Antworten
Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel.
Für mich ergeben sich folgende Fragestellungen:
- In welchem Temperaturbereich schwanken gewöhnlich die Temperaturen im Keller
- Welche Maßnahmen wurden getroffen, um nach außen eine Wärmeisolation zu bewirken
- So die Temperaturem im Keller grenzwertig sind, wurden die Wasserleitungen mit einer wärmeisolierenden Schutzschicht versehen
- Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit vielen Nutzungseinheiten, wodurch gewährleistet ist, dass allein durch Nutzung von Wasser dieses zirkuliert und somit nicht so schnell einfrieren kann, da stets wärmeres Wasser im Temperatrbereich zwischen 10 und 15 °C nachfließt. Je weniger Nutzungseinheiten, desto kritischer kann die Angelegenheit sein.
- So eine Temperierung der Wasserleitung (nicht des gesamten Raumes) angesagt sein sollte, muss dass mit Strom passieren, der dem Stromkreis wie des Hauslichtes entnommen werden muss.
Dieses Jahr sind die Temperaturen das erste Mal unter null grad gefallen im Keller. Letztes Jahr war das nicht so, weil da bei uns kein tagelanger Dauerfrost war.
Danke für die ausführliche Antwort. Wir sind ein 4 Parteien aus, wobei ich glaube, dass die Leitungen in den Garten führen. Die sind nicht gedämmt und der Keller hat alte, einfachverglaste Stahlfenster. Die halten natürlich nichts ab.
das mit dem Hauslicht ist ne gute Idee, das werde ich ansprechen.
danke
Wenn für die Wasserleitungen echt Gefahr bestehen sollte, dann baut man eine Begleitheizung exakt für diese Rohre- das ist bedeutend billiger. Habe auch ich bauen lassen im letzten Haus. Da gingen Wasserleitungen durch die Abseite.
Ja, aber nur wenn Keller eisigkalt ist, man braucht nicht zu hoch einstufen
Kellerräume sind keine Wohnräume und müssen deshalb nicht beheizbar sein. Wenn es tatsächlich im Winter zu Temperaturen kommt, die das Einfrieren begünstigen, muss der Vermieter auf seine Kosten das verhindern.
Ist es denn tatsächlich im Keller so kalt? Sind die Rohre nicht isoliert (was das Mindeste wäre). Was war denn in den Vorjahren festzustellen?
Da ist der Vermieter in der Pflicht. Dämmung der Rohre, notfalls Beheizung zu Kosten des Vermieters.
Hallo, ja, der Keller ist wirklich so kalt. Dort hängt ein Thermometer und das zeigt wirklich Temperaturen um den Gefrierpunkt an. Die Leitungen sind nicht gedämmt. Letztes Jahr hatten wir nicht durchgängig Frost bei uns, da fiel das nicht in Gewicht. Da waren im Keller im plus Grade.