Muss ein Brief mit dem zusatz zu Händen Herr/Frau XY weitergegeben werden?

10 Antworten

Meines Wissens ist diese Ergänzung der Adresse nicht geeignet sicherzustellen, daß nur Person x den Brief öffnen darf, sondern bei Firmen wird eine Person, die die Funktion von Person x einnimmt, also auch ein Kollege oder eine Vertretung, so einen Brief öffnen.

Wenn man vermeiden möchte, daß ein Brief von anderen geöffnet wird, ist da der Zusatz - persönlich - hilfreich, m.E. aber auch nicht 100% sicher.

Da schließt sich letztlich die Frage an, inwieweit das Briefgeheimnis bei einer Adressendifferenzierung innerhalb der Firmenanschrift überhaupt gilt.

Hier http://www.dehoga-hamburg.de/home/print_presse_details.php?action=rechtsberatung&id=130&submenu=
steht dazu ein interessanter Artikel.


Spezialmann  12.07.2015, 16:11

Vollkommen richtig - Briefe mit dem Zusatz "(z.Hd.) Herrn/Frau" sind an die Firma gerichtet, nicht an die Person. Das Briefgeheimnis gilt nicht mehr, wenn der Brief die Firma erreicht hat. Die Ergänzung dient lediglich dazu, den Brief schnell ohne weitere Recherche an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten.

Der Zusatz "Persönlich" reicht aus, damit der Brief nur von der genannten Person geöffnet wird. Oder sollte ausreichen - hoffentlich wissen das die Mitarbeiter auch, die die Post öffnen...

Da schließt sich letztlich die Frage an, inwieweit das Briefgeheimnis bei einer Adressendifferenzierung innerhalb der Firmenanschrift überhaupt gilt.

Das gilt sehr wohl bei dem Zusatz "persönlich", wie auch in deinem verlinkten Artikel steht. Ein Beispiel: Deine Tante aus Frankreich weiß nicht mehr, wo du wohnst, hat sich aber gemerkt, wo du arbeitest. Dann darf sie natürlich auch einen Brief an dich in deiner Firma "persönlich" schicken und darauf vertrauen, dass das Briefgeheimnis so lange gewahrt wird, bis du den Brief in den Händen hälst.

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Hier muss man zwischen Priavatpost und Post an Firmen unterscheiden:

Firmenpost:

Steht zuerst die Adresse der Firma und danach z.H. von Herrn/ Frau - kann die Post beim Eingang geöffnet und an die zuständige Stelle geleitet werden. Wenn die genannte Person die zuständige Stelle ist, dann kommt sie auch da an, wenn nicht, dann nicht.

Steht zuerst der Name Herr/ Frau - darf die Post nicht geöffnet werden, denn dann ist es private Post.

Private Post:

Da schreibt man Herr/ Frau c/o Name der Person, die an der Adresse gemeldet ist (und deren Name auch auf dem Briefkasten steht).

Solche Zusätze sind meist bei Firmenpost üblich, damit gleich der richtige Sachbearbeiter den Brief bekommt. Aber natürlich darf ihn dann auch ein anderer, nämlich der Adressat oder ein anderer Berechtigter aufmachen.

Dieser Brief ist persönlich und darf nur von der betreffenden Person geöffnet werden, außer diese Person gibt ausdrücklich den Auftrag, solche Briefe zu öffnen, wenn diese Person nicht da ist (Urlaub etc.)


RosannaLena  12.07.2015, 14:34

Falsch. Wenn steht z. Hd. ist er an die Firma adressiert und diese darf den Brief öffnen.

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EightSix  12.07.2015, 14:33

Das ist zumindest in Unternehmen definitiv falsch.

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In Deutschland ist das alles geregelt ;) hier in der DIN 5008

Ein Brief an die "Firma xyz"  mit dem Zusatz "Herrn / Frau xy" oder auch (alte Form) "z.Hd. Herrn / Frau xy" ist ein an die Firma gerichteter Brief, der innerhalb der Firma möglichst an die genannte Person weitergeleitet werden sollte (weil z.B. der zuständige Sachbearbeiter). Dennoch ist der Brief an die Firma gerichtet, damit endet das Briefgeheimnis, wenn der Brief bei der Firma angekommen ist, und darf daher auch in der Poststelle oder von einem anderen Mitarbeiter geöffnet werden.

Will man sicherstellen, dass tatsächlich nur die genannte Person den Brief öffnet, schreibt man (alte Form)

Firma xy

z.Hd. Herrn xyz

-persönlich-

oder aber (neu nach DIN 5008)

persönlich

Herrn xyz

Firma xy

Diese Adressierung bietet sich z.B. dann an, wenn in dem Brief Daten stehen, die nur diese Person etwas angehen, oder wenn der Absender die Privatadresse des Empfängers nicht kennt, nur dessen Firmenadresse