"zu Händen" im Adresskopf, wird bei der Anrede dann der Name genannt oder bleibt es bei "Sehr geehrte Damen und Herren"?

5 Antworten

Nein, wenn Du zu Händen schreibst, hast Du einen festen Ansprechpartner, also 'sehr geehrte Frau...' oder die männliche Version.

Zu Händen bedeutet lediglich, dass Deine Post auch jemand anderes öffnen darf, falls derjenige zum Beispiel wegen Krankheit länger ausfällt.

Wenn Du das ausschließen willst, musst Du an die Person direkt schreiben, ohne den Zusatz zu Händen

Wenn du einen konkreten Adressaten hast, wird dieser natürlich auch in der Anrede genannt. Das "sehr geehrte Damen und Herren" ist doch nur eine Hilfskonstruktion, wenn man nicht weiß, an wen man schreiben soll.

Wenn es zu Händen von jemandem geht, wird der- oder diejenige auch in der Ansprache erwähnt.

Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,

sehr geehrte Damen und Herren,

......Text.......

Du schickst die Bewerbung an Herr oder Frau Y, also wird diese auch direkt angesprochen.

Bleibe bei Sehr geehrte Damen und Herren

Es sei denn, es ist explizit ein Ansprechpartner genannt.