Muss die Ablage eines Paketes bewiesen werden?
Muss, wenn ein Ablageort hinterlegt ist, es bewiesen werden, dass es dort abgelegt wurde? Z.B. durch ein Foto und Was ist wenn das nicht gemacht wurde? Vllt arbeitet ja einer bei DHL, DPD usw.
Danke
3 Antworten
Der Zusteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Ablage.
Die Zusteller von der Post /DHL dürfen allerdings Ablageort nicht bedienen, die nicht den AGB entsprechen.
Ich musste bis jetzt nichts beweisen (bin DHL Zusteller).
Manche Kunden geben an Ablageort Treppenhaus oder Haustür.
Das mache ich grundsätzlich nicht. Wird eh geklaut. Karte> Packstation.
Gab nie Beschwerden. Wenn ich die Kunden persönlich sehe sage ich das genu so.
Wenn Paket geklaut ist ein Theater für mich.
Nein.
Sobald man einen Ablageort auswählt, erklärt man durch Bestätigung der AGBs das du dann dafür Haftest.
Hallo Arbeitskollege ^^
Auch wenn ich nur eine Postfiliale arbeite...