Muss das Jugendamt auch für einen Asperger Vater Verständnis haben?

6 Antworten

Wenn Eltern sich nicht um ein Kind kümmern können, dann muss das Jugendamt eben handeln.

Klar hat man Verständnis, aber das ändert nichts. Das Wohl des Kindes hat die höchste Priorität und wenn ihr das nicht gewährleisten könnt, aus welchem Grund auch immer, kann man das nicht einfach so lassen.


5Mai2024 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 09:47

Dass das wohl des Kindes gegeben ist haben wir sogar schriftlich, es geht eher nur um die Ordnung im Haushalt halten zu können, die es auch nach mehrjähriger unterstüzung noch nicht hat

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TsukiWriter  06.08.2024, 09:53
@5Mai2024

Die Ordnung im Haushalt ist ebenfalls äußerst wichtig für das Wohl eines Kindes.

Glaub mir, wenn jemand weiß, worüber er spricht, bin ich das.

Also redet das Thema nicht klein, wie du es gerade machst! Das zeigt fehlende Selbstreflexion. Wenn sogar das Jugendamt sagt, es ist zu unordentlich, dann ist es das auch.

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Sogar das Kind ist gesetzlich verpflichtet, im Haushalt nach seinen Möglichkeiten mitzuhelfen.

Also kann es dem Vater unter die Arme greifen und die Mutter kann am Wochenende mit anpacken

Wie alt ist das Kind? Und soweit ich weiß, kann auch unter Umständen eine Haushaltshilfe gestellt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein "Lebensbuch" erweitert sich täglich durch Erfahrungen.

Das Jugendamt hat das Wohl des Kindes im Blick. Wie die Eltern das schaffen ist denen relativ egal, solange es dem Kind gut geht und dem Kind ein stabiles Umfeld geboten werden kann.

Ist das dauerhaft NICHT möglich, dann wird das Jugendamt aktiv. Unabhängig davon was genau zu Hause der Grund dafür ist.

Ein JAein. ist meine Antwort.

Verständnis sollte man auf jeden Fall haben. Aber das ist nicht das, was das Jugendamt zu klären hat. Diese Behörde hat festzustellen, ob es dem Kind dort gut geht, oder ob Massnahmen ergriffen werden können die ein Gut gehen sicherstellen können. zB Familienhilfe.

Können solche Massnahmen einen Zustand herstellen, der ein Verbleib ermöglicht, so denke muss das Jugendamt dies auch ermöglichen.

Aber zu sagen: Er ist krank, dann drücken wir ein Auge zu wäre am Ziel vorbei.

Zumal man dieses Tor, einmal aufgestossen ja auch für jeden Suchtkranken in Ansatz bringen könnte. Viel zu dünnes Eis.

LG