Muss beim Bäcker die Ware preislich ausgezeichnet sein?

1 Antwort

Das ist erlaubt, wenn er eine Preisliste für seine Waren auslegt (§10 Absatz 2 Preisangabenverordnung (PAngV)):

Wer Verbrauchern Waren nicht unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen im Verkaufsraum anbietet, hat diese Waren durch Preisschilder, Beschriftung der Ware, Anbringung oder Auslage von Preisverzeichnissen oder Beschriftung der Behältnisse oder Regale, in denen sich die Waren befinden, auszuzeichnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html