muss auch Kaufland die 2 Jahre Garantie einhalten?
Ist das überhaupt noch 2 Jahre oder wurde in der Jahren in der Zwischenzeit etwas geändert? Schuche ging kaputt, innerhab erstes halben Jahres, ich brachte es zurück,
die Mitarbeiterin, die in der deutschen Sprache nicht so mächtig, hat die Rücknahme oder Erstattung einfach abgelehnt ohne Begründung und hat einfach nicht verstanden was ich über Garantie von 2 Jahren gesagt habe, danach habe ich einfach aufegeben, weil ich keine Zeit mehr für sie hatte.
5 Antworten
Nö, Garantie nicht, war auch nie so. Garantie ist immer freiwillig. Gesetzlich gibt es nur Gewährleistung.
Und, nach einem Jahr gibt es eine Beweislastumkehr. Du musst also beweisen dass es ein Herstellungsfehler ist.
Meines Wissens wird auf Elektrogeräte dort 2 Jahre Garantie gegeben. Ob Toaster , eletr. Zahnbürste oder TV ! Man bekommt für dieses Teil an der Kasse einen Extra-Kassenbon ! Das ist der Garantie -.Bon , den man 2 Jahre aufheben sollte ! Aber wenn ich mir z.B. einen Kopfhörer für ca. 15,-€ kaufe & dieser nach 23 Monden evtl. Zipperlein zeigt, hat er sein Geld trotzdem mehrfach verdient. Da mache ich mich nicht mit Garantieansprüchen zum Affen !
Kaufland muss als Mittler oder Direkterfüller etwaige "Garantien" nur für verkaufte Produkte seiner Eigenhandelsmarken (oft "K-Classic") nacherfüllen, Sofern es dafür dann auch tatsächlich proklamierte und ausgewiesene Garantiezusagen echt gäbe.
Ansonsten gilt für alle dort verkauften Produkte (außer Lebensmittel) nur (noch) die gesetzliche Gewährleistungspflicht, wenn es nicht gleichzeitig und ausdrücklich eine Garantiezusage für das Produkt (auch eines Drittherstellers) mit gibt.
Es gibt keine gesetzliche Garantie... Ist rein freiwillig. Was du aber hast die die 2 Jährige Gewährleistung, die jedoch nicht gerade vom Vorteil ist. Zum einen muss der Mangel schon vor dem Kauf da sein und nach einem Jahr muss man dies mit einem Gutachter beweisen.
Den müsstest du bezahlen und wenn du recht bekommst, dann kannst du es zurückeinfordern.
Vielleicht hat sie dich sehr gut verstanden. Was viele hingegen nicht verstehen, ist der Unterschied von Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung gibt es in der Tat zwei Jahre, dabei sind jedoch keine Mängel durch Abnutzung abgedeckt.
Eine freiwillige Herstellergarantie kann es vielleicht auch geben. Doch ob das so ist und welche Leistung hier enthalten ist, geht aus deiner Frage nicht hervor.
Deswegen gehe ich davon aus, dass hier kein Unrecht geschehen ist.
ok, danke, wie lange gilt Gerwährleistung?