Muss Arbeitgeber 3Wochen Urlaub genehmugen?
Hi- mein Problem ist folgendes: ich gerate oftmals mit meinem Mann aneinander bezgl. Sommerurlaub.
Da wir in den Sommerferien immer das Problem haben, wo das Kind unterkommen kann wenn wir beide arbeiten und Oma/Opa auch verreist sind, kommt es wg Urlaubsplanung immer zum Streit.
Mein Mann sagt, das der Arbeitgeber einen 3wöchigen Urlaub genehmigen muss- ich aber bekomme immer nur 2 Wochen genehmigt. Wenn es sich perdonaltechnisch ermöglichen lässt, bekomme ich dann manchmal noch zwei- drei Tage frei dazu. Aber das wird dann kurz vorher entschieden. Bei der Urlaubsplanung im Herbst vorm neuen Jahr werden 3 Wochen am Stück grundsätzlich abgelehnt u nur zwei genehmigt.
Meine Frage: Hat man als Arbeitnehmer das Recht auf 3Wochen Urlaub am Stück oder ist das abhängig vom Arbeitgeber?
vielen Dank schon mal für die Antworten.
4 Antworten
Hat man als Arbeitnehmer das Recht auf 3Wochen Urlaub am Stück
Grundsätzlich: Ja!
... und zwar nicht nur auf 3 Wochen, sondern auf den gesamten gesetzlichen Urlaub von 4 Wochen!
Von diesem Anspruch darf der Arbeitgeber nur abweichen, wenn 4 Wochen zusammenhängend aus (wirklich!) dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich sind (dann sind aber mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren) oder wenn ein anzuwendender Tarifvertrag einen kürzeren zusammenhängend zu gewährenden Urlaub erlaubt.
So schreibt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2 vor:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Die tarifvertraglich mögliche Abweichung von dieser Bestimmung ergibt sich aus BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit" Abs. 1 Satz 3:
Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Übrigens ist "Personalknappheit" ("Wenn es sich perdonaltechnisch ermöglichen lässt, bekomme ich dann manchmal noch zwei- drei Tage frei dazu.") alleine für sich noch kein zu einer Ablehnung berechtigender Grund: Die müsste schon so gravierend sein, dass dem Arbeitgeber durch den Urlaub nicht mehr zumutbare Beeinträchtigungen in organisatorischer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht entstünden.
Bei der Urlaubsplanung im Herbst vorm neuen Jahr werden 3 Wochen am Stück grundsätzlich abgelehnt
Auch eine solch pauschale Ablehnung ohne rechtfertigende Gründe im Einzelfall ist unzulässig.
So weit die gesetzlichen Bestimmungen. Ob Du Dich damit allerdings gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
aber genehmige ich es dir dann will es jeder genehmigt bekommen
So sind nun einmal die gesetzlichen Bestimmungen.
Und wenn aus betrieblichen Gründen nichts dagegen spricht, ist euch nicht einzusehen, warum einen solchen Zusammenhängenden Urlaub nicht jeder genehmigt bekommen soll - nur weil der Arbeitgeber sich mit einer solchen Regelung irrational schwertut!
danke für deine ausführliche Antwort
Gerne geschehen - und viel Glück!!🍀🐖
Laut Arbeitsrecht steht Ihnen Urlaub an zwölf aufeinander folgenden Werktagen zu – allerdings auf Basis der Sechs-Tage-Woche. Das bedeutet, bei einer Fünf-Tage-Woche dürfen Sie höchstens zehn Tage, also zwei Wochen am Stück nehmen. Wollen Sie drei Wochen hintereinander oder länger Urlaub nehmen, sind Sie auf den guten Willen Ihres Chefs angewiesen.
Das ist falsch!
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, den gesamten gesetzlichen Urlaub am Stück zu nehmen, also alle 4 Wochen.
Davon darf nur abgewichen werden, wenn das aus (wirklich!) dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist (dann sind aber mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren) oder wenn ein anzuwendender Tarifvertrag Anderes möglich macht.
Und mit dem "guten Willen" des Arbeitgebers hat das nichts zu tun, weil der für eine Ablehnung berechtigende Gründe haben muss.
Es gibt hier sich widersprechende rechtliche Anforderungen:
Einerseits soll der Urlaub möglichst ungeteilt gewährt werden, um den Erholungseffekt zu gewährleisten - eine Aufteilung des gesamten Jahresurlaubsanspruches auf mehr als zwei Teile gilt allgemein als nicht förderlich -, andererseits aber die in anderen Antworten bereits erwähnte Vorgabe, die letztlich auf zwei Wochen hinausläuft.
Aber wie immer in Rechtsfragen ist das nicht so einfach, es kommt eine dritte Komponente hinzu:
Der Arbeitgeber hat die berechtigten Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, es kommt zudem darauf an, ob es Konkurrenzsituationen bei der Urlaubsgewährung gibt und wenn ja, welcher Art die sind.
Soviel ist aber sicher: Die generelle Verweigerung von drei zusammenhängenden Urlaubswochen ist rechtswidrig, im konkreten Einzelfall kann die aber durchaus rechtmäßig sein.
Vorgabe, die letztlich auf zwei Wochen hinausläuft
Das ist aber nur dann der Fall, wenn ein zusammenhängender Urlaub von 4 Wochen (gesetzlicher Anspruch) aus (wirklich!) dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist (dann sind aber mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren) oder ein anzuwendender Tarifvertrag Abweichungen davon erlaubt.
Du hast nen gesetzlichen Anspruch von 12 zusammenhängenden Werktagen, also nur 2 Wochen. 3 Wochen kann der Arbeitgeber also ablehnen, aber ich glaube, dass muss der auch begründen.
Du hast nen gesetzlichen Anspruch von 12 zusammenhängenden Werktagen
Nein!
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch, auf zusammenhängende 4 Wochen (gesetzlicher Urlaubsanspruch) - es sei denn, das ist aus (wirklich!) dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich (dann sind aber mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren) oder ein anzuwendender Tarifvertrag erlaubt Abweichungen davon.
Bei der Urlaubsplanung heißt es dann immer:“ jeder würde gern 3Wochen am Stück haben wollen- aber genehmige ich es dir dann will es jeder genehmigt bekommen….“
danke für deine ausführliche Antwort