Musik hören in Wohnung?
Hey Leute, meine Freundin zieht gerade um. Wir haben gestern gemeinsam ihre neue Wohnung ein bisschen eingerichtet und dabei etwas Musik mit einer JBL Boombox gehört.
Daraufhin sind wir heute morgen im Treppenhaus angesprochen worden, ob wir die neuen Nachbarn seien, die gestern über ihnen den ganzen Abend laut Musik gehört haben. Wir waren entsprechend verdutzt, da wir der Meinung sind, dass wir wirklich nur so laut gehört haben, dass man sich noch klar und deutlich unterhalten konnte. Die Nachbarn meinten aber dann, dass man eben auch die Unterhaltungen hören kann.
Meine Freundin ist nun etwas verunsichert, sollten die Nachbarn wirklich jeden Schritt von ihr mitbekommen, sodass sie ja praktisch gar keine Privatsphäre hat.
Zudem haben wir ihre Musikanlage noch gar nicht aus der alten Wohnung geholt ;)
Wie sieht es da aus? Schritte und Unterhaltungen werden die Nachbarn doch hinnehmen müssen. Und darf meine Freundin nun dort überhaupt keine Musik mehr laufen haben? Denn wenn man schon bei der geringen Lautstärke scheinbar etwas mitbekommen hat, wie ist es denn dann, wenn sie mit der Musikanlage hört? Oder darf sie da hin und wieder mal etwas lauter hören (z.B. eine Viertel- bis halbe Stunde)?
Danke schon mal für eure Tipps und Ratschläge
LG Max
15 Antworten
War die JBL Boombox auf dem Boden gestanden?
Stellt sie doch auf eine Dämmunterlage, dann werden zumindest die Vibrationen der Bässe nicht direkt übertragen.
Ansonsten normal hören, also Zimmerlautstärke ist immer erlaubt und zum laut hören setzt man sich Kopfhörer auf. Dann kann man aufdrehen, so laut man will.
Zieht man in ein vielleicht schon etwas älteres Haus ein, das noch so richtig hellhörig ist, muss man sich eben mit gewissen Einschränkungen arrangieren. So sollte man nicht permanent mit Straßenschuhen auf harten Fußböden rum laufen, sondern möglichst schnell nur in Socken oder Hausschlappen mit weicher Sohle gehen und nicht wie ein Elefant trampeln.
In alten Häusern ist es nicht ganz einfach, die Schallübertragung weit gehend weg zu bringen. Das sind Investitionen.
Wir haben schon Wände die schlauerweise die Schlafzimmer angrenzender Wohnungen trennen, auf beiden Seiten mit zusätzlichen Schallschutzwänden gedämmt. Das sind Trockenbauelemente, die fachgerecht mit Boden und Decken verbunden werden. Da kommt dann schalldämmende Mineralwolle rein und schließleich eine Verkleidung aus Gipskartonplatten, die dann wieder verspachtelt werden und wie normale Wände aussehen. Zwischen einer solchen Vorbauwand und der eigentlichen Zimmerwand wurde ein Abstand eingehalten, sodass keine Übertragung mehr stattfinden kann. Wirkt sehr gut, ist aber recht aufwändig und die Miete dafür auch gestiegen.
Woanders haben wir den ursprünglichen Lagerboden bis zur Betondecke raus gerissen, mit Trittschalldämmplatten ausglegt, Folie drauf, Schwimmestricht drüber und dann auf den Estrich noch Trittschallmatten ausgelegt, bevor dann ein Laminat verlegt wurde. Vorher war in der Wohnung darunter alles zu hören und jetzt nichts mehr. Aufwändig und teuer und nur durch uns als Eigentümer im Rahmen einer Komplettsanierung machbar.
Übrigens ist dieser Fußbodenaufbau in neueren Bauten, ab ca. Mitte 70er Jahre, Standard.
Ausprobieren und immer freundlich bleiben. Natürlich darf sie - entsprechend laut/leise - Musik hören, wann sie will.
Ich denke mal, dass es sich um ein Altbau handelt. Da ist es normal, dass man seine Nachbarn hört - auch beim Sex (habe ich bei mir mitbekommen). Das muss man als Mieter / Nachbar hinnehmen.
Was die Musik betrifft. Hier gilt die Hausordnung und gesetzliche Vorschriften.
Die Musik muss nach 22 Uhr auf Zimmerlautstärke gesenkt werden. Ruhe sollte es auch während der Mittagszeit geben.
Dazwischen kann man Walten wie man will - jedoch sollte man es nicht übertreiben und an seine Nachbarn denken. ;-)
Zimmerlautstärke ist immer angesagt und nicht nur in den Ruhezeiten, denn wenn in einem 20-Parteienhaus jede Partei außerhalb der Ruhezeiten ihre eigene Brüllerei loslässt, da fallen doch die Ziegel vom Dach!!!
Die Ruhe der Menschen steht in Deutschland unter besonderem Schutz durch das Gesetz. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ärger wegen Ruhestörungen. Im entsprechenden Paragraph steht folgendes dazu:
- § 117 Abs. 1 OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
- Darüber hinaus gelten allgemeine Ruhezeiten, in denen Zimmerlautstärke herrschen muss. Diese sind nachts von 22 bis 6 Uhr. Je nach Wohnsituation kann eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr hinzukommen.
- Zimmerlautstärke bedeutet dabei, dass keine Geräusche aus der Wohnung nach außen dringen. Ruhige Aktivitäten und Gespräche sind also weiterhin erlaubt.
- Achtung: Auch außerhalb dieser Ruhezeiten dürfen Sie Stereo-Anlage oder Fernseher nur so laut aufdrehen, dass sich die Nachbarn nicht gestört fühlen.
- Bußgelder wegen Lärmbelästigung liegen in der Regel in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die Obergrenze ist auf 5000 Euro fest gesetzt.
Grundsätzlich gilt hier erst einmal der Mietvertrag und die Hausordnung, da ist meistens etwas dazu formuliert.
Ansonsten greift hier die Regelung zur Zimmerlautstärke, welche besagt, dass grundsätzlich aufgrund der Rücksichtnahme Geräusche in Zimmerlautstärke in Ordnung sind. Hierbei geht man immer von der Quelle aus, also euer Zimmer. Wie laut das in den anderen Räumen/Wohnungen zu hören ist, ist hierbei irrelevant.
Zusätzlich gilt dann die Nachtruhe (zwischen 22 und 6 Uhr), in der vermeidbarer Lärm über Zimmerlautstärke untersagt ist.