Müssen wir die Rechnung bezahlen? [Abzocke]?
Hey Community,
Es geht um folgendes unsere Heizung hatte gestreikt , die Fußbodenheizung ging nicht und sie gab einige Laute von sich . Also wurde ein Fachhandwerker bestellt der in unserer Nähe seinen Sitz hat. Ich habe sie also zu uns gerufen und sie haben ohne genaue eine Inspektion durchzuführen gesagt, sie haben keine Ahnung und man müsse den Brötje Kundendienst rufen. Keine 20 Minuten später war er weg und hatte die Heizung ausgeschaltet.
So waren wir ca. 4 Tage ohne warmes Wasser und dann kam schließlich der Brötje Kundendienst. Gleiches Spiel bei ihm, keine Inspektion , kam aber mit der Behauptung es solle bisher keine Wartung durchgeführt worden sein und deshalb seie der Wärmetauscher dicht. Jedoch wurde erst letztes Jahr erst eine Wartung gemacht und das ganze gabs auch noch protokolliert. Dann meinten er zu mir am besten wir tauschen alles aus , die Fachhandwerker werden einen Auftrag erstellen und wenn wir dem zustimmen dann kommen wir und tauschen alles aus.
Die Fachhandwerker haben uns dann satte 1.400 € in Auftrag gestellt. Wir lehnten diesen ab , und daraufhin meinte man zu uns am Telefon mit schönen dank auch für den ganzen Aufwand und legte auf . Wir beauftragten also eine andere Heizungsfirma . Sie behob den Fehler und das ganze hatte nur 600€ gekostet.
Nun einige Wochen später bekamen wir von dem Fachhandwerker eine Rechnung in höhe von 250€ zugestellt. 100€ für den Auftrag und 100€ für die Arbeitszeit. Die Arbeitszeit betrug maximal 20min , die Arbeit wurde nicht zufriedenstellend gelöst oder man hat das erst gar nicht versucht und unterschrieben wurde lediglich eine Nachweis welche 1. Unter falschen Namen gestellt wurde und dann handschriftlich korrigiert wurde und 2. von einem minderjährigen unterzeichnet wurde.
Nun meine Frage bin ich dazu verpflichtet? Erst jetzt habe ich unter den ganzen Rezensionen erfahren welche schlechte Bewertung die Firma hat.
Vielen Dank im Voraus
Es handelt sich um folgende Firma : Struve Hanau
Da es einige Missverständnisse bezüglich des Nachweis gab hier eine Ergänzung:
Die Formalien des Rechnungserstellers waren korrekt jedoch war
als Rechnungsempfänger eine ganz andere Person angegeben
3 Antworten
da würd ich mal nen gutachter beauftragen.
läufts über die versicherung oder ist das privat ..
du kannst der rechnung auch widersprechen, aber um dich ab zu sichern brauchst du nen gutachten minimum. ich würde dem einen vergleich anbieten und die hälfte der tatsächlichen arbeitsleistung und einen viertel der arbeitszeit anbieten, aus zu gleichen.
einmal drauf schauen und kopfschütteln ist keine arbeit, dafür kann man maximal den aufwand für die anfahrt verlangen.
die masche wäre ja sonst zu easy, null ahnung von nix - anfahrt kassieren und die zeit fürs kopfschütteln auf eine angefangene ganze stunde runden - abhauen und dafür dann noch geld verlangen.
so einfach kann's ja nicht sein.
Genau das dachte ich mir auch, man hätte doch wenigsten den Wärmetauscher aufschrauben können aber es wurde nichts aber auch rein Garnichts gemacht außer sture Behauptungen zu treffen. Es handelt sich außerdem um folgende Firma : Struve Hanau
Vielen Dank ich werde morgen bei denen anrufen und widersprechen und die Punkte nennen warum dieser Vertrag in meinem Augen nichtig ist.
ich empfehle dir, tief luft zu holen und durch zu atmen. du kannst einen widerspruch auch noch übermorgen einlegen. der muss übrigens schriftlich erfolgen, sonst hast du nur einmal deine luft verschwendet mit dem anruf.
hier kam der hinweis mit dem verbraucherschutz. obgleich, die zwar auch nicht lange fackeln und fragen stellen, können dir die wenigstens eine halbwegs beruhigende antwort geben wie du mit der firma umgehen kannst.
nennen wir sie -die firma- das ist ein kluger erster ansatz für den anfang, egal wie gut du sie kennst, es gibt millionen und sie ist nicht die einzige, du bist nicht der einzige, das problem ist nicht das einzige, es gibt dafür nicht nur eine einzige regelung die gefunden werden kann, auf dem richtigen und geschäfts-weg, oder zivil-rechtlich, sondern mehr gesonnene und nervenschonende ansätze als du dir vorstellen magst.
bitte rege dich deswegen nicht auf. -es kann, auch ein richter darüber entscheiden, falls dir das ein anliegen ist, dafür brauchst du aber minimum..? eiin guutachten. und eh de das wirklich alles in betracht ziehen möchtest, warte bitte mit dem rück kontakt zu "the firma" einfach noch ab bis nach dem du mit dem verbraucherschutz gesprochen hast. wenn du da anrufst, ruf noch mal an bei denen, es gibt immer eine zweite meinung und einen anderen mitarbeiter der da arbeitet und es beurteilen kann aus seiner sicht heraus ;)
viel erfolg. du packst das schon, anna ^^
Danke du hast vermutlich recht, ich werde morgen bei der Verbraucherzentrale anrufen und dann einfach auf das beste hoffen.
Moin,
würde mal mit einer Verbraucherzentrale in Eurer Nähe Kontakt aufnehmen.
MfG
Arbeitszeit wird nicht nach Minuten berechnet und mit 100,- € bist Du gut dabei, zumal die Anfahrt auch zählt. Der Nachweis unter falschem Namen klingt interessant, das könnte an Betrug grenzen.
Der Nachweis der Handschriftlich korrigiert wurde, war der Name von dem Rechnungsempfänger, es wurde eine komplett andere Person angegeben. Nicht von der Firma.
Somit ist dieser Vertrag nichtig? und hätte ich auch das Recht die Rechnung der anderen Firma an denen abzuwälzen , da diese es nicht beheben konnten aber die 2. Firma schon?
Das ist privat