Müssen Lehrer den RTW holen wenn man kurz ohnmächtig wird?
Also wenn man umkippt und für so 3s weg ist aber dann wieder bei Bewusstsein? Oder was wird da gemacht. Und was würde der rtw dann machen?
8 Antworten
Da Du eine Mangelernährung hast, und es schon soweit ist, dass Du Synkopen hast, ist es höchste Zeit, dass Du medizinisch durchgecheckt wirst und Deine Eltern sind für Dich zuständig und für Dein Wohl und Deine Gesundheit.
Du solltest in eine Klinik für Essstörungen durchuntersucht werden und wieder lernen, normal zu essen und zu leben, wenn Du keine Zwangsernährung durch eine Magensonde haben willst.
Die Lehrer sind verpflichtet, die Eltern zu kontaktieren.
Der RTW muss geholt werden, denn Leher können nicht die Verantwortung für Deine Gesundheit tragen.
Dann sollte mit den Eltern der Weg besprochen werden, der aus der Essstörung in die Gesundheit führt.
Alles Gute für Dich.
Hallo..ne für 123 Sekunden sicherlich nicht.Lehrer haben einen Erste Hilfe Kursus gemacht um sowas auch abzuschätzen.
LG Sky 🌈
Hallo Annaaa203,
in jeder Schule gibt es ausgebildete Ersthelfer.
Bei unklarer Bewusstlosigkeit ist das ein Fall für den D-Arzt oder gleich der RTW.
Die Verantwortung übernimmt kein Schulleiter.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Bei einer so kurzen Bewusstlosigkeit spricht man von einer Synkope. Die Bewusstlosigkeit dauert i. d. R. nur wenige Sekunden und das klassische Beine hoch, wirkt oft Wunder.
Die Ursachen können vielfältig sein, häufig gibt es aber auch einfach Ursachen, die sich ein wenig aus der Situation ergeben könnten...
Der Klassiker: 35°C und kaum getrunken oder in Bio waren blutige/eklige Bilder zu sehen, auch da gehen gerne mal kurz die Lichter aus.
Folgendes sage ich nach neun Jahren Tätigkeit im Rettungsdienst:
Grundsätzlich sollte eine Synkope vom Arzt abgeklärt werden, um eventuell eine kardiale Ursache ausschließen zu können, aber:
Ein Schulunfall ist nicht sofort Grund, dass der RD kommen muss. Die BG sagt, dass Unfälle (interistische Probleme sind i.d.R. nie BG-lich) zum D-Arzt oder in eine Klinik mit BG Zulassung müssen, wie man dort hin kommt, ist der BG aber egal. Man darf also zum Beispiel mit der Person selbstständig in die Klinik gehen... Ich musste auch schon in Schulen, die neben einem Klinikum waren..
Die Ausrede "Es könnte ja was auf dem Weg passieren" ist zu 99% nur ein Versuch die Verantwortung abzudrücken. Lehrer übertreiben in den allermeisten Fällen immer... da wären regelmäßige Fortbildungen sinnvoll...
Der RTW wird nichts machen, außer die Vitalwerte zu messen und dann nach Rücksprache mit den Eltern zu entscheiden. Sofern sich keine Auffälligkeiten (z. B. im EKG) finden lassen und man sich nicht verletzt hat, gibt es meiner Meinung nach, keinen Grund, dass man das Kind/die Jugendliche in ein Krankenhaus bringt und da ist der Gang mit den Eltern zum Kinder/Jugendarzt sicher die beste Variante.
Wenn die Person natürlich schon über 18 ist, dann entscheidet er/sie ohnehin selber.
Und wie sieht’s aus wenn die ohnmächtige Person nicht will das die Eltern was erfahren (weil sie selber zb zu wenig gegessen hat und nicht will das die Eltern das wissen)
Da wird es dann tatsächlich wieder schwierig. Schweigepflicht gilt auch zu den Eltern und ab einem gewissen Alter kann man davon ausgehen, dass Jugendliche auch gezielt Maßnahmen verweigern dürfen, aber für eine Verweigerung einer Behandlung/Fahrt in die Klinik braucht es da schon eher die Eltern...
Man muss da einen Mittelweg finden und die Ursache (in dem Falle das fehlende Essen) einfach verschweigen... Selbst wenn zum Beispiel in der Anamnese herauskommt, dass sie mit z. B. 15 schwanger ist, würde das unter die Schweigepflicht fallen.
Also wenn mir das passiert. Kann ich verhindern das meine Eltern das erfahren? Das alles geheim bleibt und so? (Wegen Mangelernährung)
Schwierig, spätestens die Schule wird sie ja verständigt haben und du solltest ja zum Arzt. Einfach genug essen...
Essstörung.. ich kann nicht mehr hab keine kontrolle
Dagegen kann man sich behandeln lassen und am besten, bevor es wirklich kritisch wird...
Es ist schon kritisch von der Psyche und Gewicht fehlt auch nicht mehr viel wenn’s so weiter geht.. Ich bin am ende
Also es wäre durchaus sinnvoll. Außer der Schüler ist Ü18 und will das vehement nicht.
Ob der RTW einen am Ende für eine einfache Synkope (=kurzzeitige Bewusstlosigkeit) mitnimmt, entscheiden die dann.
Als Rettungssanitäter usw müsstest du das aber jetzt beurteilen können😎
Also wenn ich mir so den Erste Hilfe Stand mancher Lehrkräfte ansehe, würde ich mich von vielen nicht behandeln lassen...