Müssen alle Paten getauft und gefirmt sein?

7 Antworten

Ich war Pate meiner katholischen Neffen und das als ehemaliger und ausgetretener Evangele. Musste aber am Taufgespräch teilnehmen und dem Pfarrer versichern, nicht die katholische Erziehung zu behindern.


PaulPeter44  05.10.2021, 16:46

Du bist nicht als Pate eingetragen auf den Taufschein, sondern als Taufzeuge. Macht für dich keinen Unterschied, aber in der Bürokratie.

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In manchen Gegenden Deutschlands ist ein Taufpate üblich, in anderen Gegenden zwei (dann normalerweise ein Mann und eine Frau).

Aber auch in den Gegenden, in denen zwei Taufpaten üblich sind, ist ein gefirmter Taufpate ausreichend. Eine zweite Person, die nicht gefirmt ist, kann auf Wunsch der Eltern als Taufzeuge mit ins Taufbuch eingetragen werden. Dieser Taufzeuge muss Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Wir haben das übrigens bei unserem Sohn so gemacht: Ein männlicher (katholischer) Taufpate, eine weibliche (evangelisch-lutherische) Taufzeugin.

Nachdem der Pate für die Glaubenserziehung verantwortlich ist, muss er mind. 16 Jahre alt sein, getauft, die Erstkommunion empfangen und gefirmt sein. Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. (CIC can. 874 §1)

Wenn Ihr mehrere Taufpaten habt - was so nicht geht (CIC can. 873), das wären dann so genannte Taufzeugen (CIC can. 874 §2) - ist es egal. Diese werden in der Regel auch gar nicht eingetragen. Einzige Voraussetzung hier wäre, dass sie gültig getauft wurden in einer christlichen Kirche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es reicht wenn ein Pate getauft, gefirmt und noch Kirchenmitglied ist, die anderen werden dann eben keine Paten, sondern maximal Taufzeugen.

In der kath. Kirche hat man aber eigentlich nur max. 2 Paten. d.h. die 3. Person, wird nicht auf Taufschein eingetragen.

Die erste Patin ist katholisch, getauft und gefirmt.

Es reicht eine Patin. Die Anderen werden höchstens (wenn überhaupt) eingetragen haben aber spirituell keine Bedeutung.