Mündliche Abfrage?

4 Antworten

Das kommt ganz darauf an, Prüfungen dürfen nur durchgeführt werden wenn gemeinsam ein termin und ein prüfungsstoff vereinbart wurde. Dich einfach im unterricht dran nehmen darf er dich allerdings trotzdem, da bleibt dir aber im notfall auch die Möglichkeit Verweigerung einer antwort

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ne da gibt es bestimmt Regelungen aber juckt eh keinen die dürfen so oft Tests machen wie sie wollen um den Lernstoff abzufragen

Mündliche oder Schriftliche Leistungskontrollen dürfen immer und auch ohne Ankündigung durchgeführt werden.

Nur Klassenarbeiten müssen eine Woche vorher angekündigt werden.

Zumindest war es zu meiner Schulzeit noch so. (Thüringen)

Du lernst für dich und für den späteren Job. Meinst du dort wird später alles vorher temingerecht angekündigt??