Dürfen Lehrer in einer Vertretungsstunde abfragen?
Ich habe morgen meine Lateinlehrerin als Vertretung, darf sie dann, auch wenn es einen Arbeitsauftrag gibt regulär unterrichten und (mündlich) abfragen?
Anmerkung: Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Fächer!
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3 Antworten
Ich weiß nicht woher allgemein die Vermutung kommt dass Vertretungslehrer irgendwas nicht dürfen, zu was der reguläre Lehrer berechtigt ist, aber das ist Unsinn.
Wenn der Lehrer der Meinung ist dass ihr etwas anderes machen sollt, dann ist das so.
Es ist anzumerken, dass es sich um zwei verschiedene Fächer handelt.
Ein Vertretungslehrer darf sogar eine Klausur / einen Test schreiben!
In dem Sinne darf er natürlich den Arbeitsauftrag ausführen, euch unterrichten und auch mündlich abfragen!!
Klingt danach, als ob das eine Person ist, die euch eh unterrichtet.
Natürlich kann dann regulärer Unterricht stattfinden.
Obwohl es eigentlich einen Arbeitsauftrag der ausgefallen Lehrkraft gibt?
Normalerweise hätten wir zu dieser Zeit eine andere Lehrkraft in einem anderen Fach, stattdessen die Lateinlehrerin, die wir normalerweise auch haben.