Müller Markt tauscht Nintendo Switch Lite nicht um (Neugerät mit defekt) rechtens?


22.04.2020, 13:21

Eine andere Filiale hat ihn aus Kulanz ausgetauscht. War nicht einfach, wurde davor ausgefragt. Es wunderte den Filialchef sehr das der Switch bereits voll geladen war nachdem ich ihn ausgepackt habe und ein Stick allgemein klapperte, was auch getestet wurde. Die Befürchtung das mir kein neues Gerät verkauft wurde, sondern ein bereits benutztes hat dafür gesorgt das er ausgetauscht wurde. Ansonsten wäre wirklich nur das Einschicken geblieben.

6 Antworten

Ja dürfen sie. Sie dürfen 2 x nachbessern. Erst dann kannst Du Ersatz verlangen

Ja, das darf der Laden. Der Verkäufer hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Wenn nach zwei oder drei Versuchen immer noch Probleme bestehen, darf man aber auf einen Umtausch oder Geldauszahlung bestehen.

Der Laden hat das vorrangige Recht, das Gerät zur Reparatur einzuschicken .Also klar, ist rechtens

darf ein Laden das, auch wenn er Ersatzgeräte hat (Aussage des Marktleiters).

--> Ja

Der Verkäufer ( in dem Fall DM Müller) muss zwar den Defekt anerkennen ist nicht verpflichtet es generell gegen ein Neugerät umzutauschen (§ 439 BGB)

Ausnahme ist wenn es eine Regelung gibt die das z.B. innerhalb von 14 oder 30 Tagen Ab Kauf ( siehe Quittung) vorhanden ist. Unabhängig wie lange das Gerät in Betrieb war (in der Zeit).

Der Verkäufer kann durchaus verlangen das es zum Hersteller eingesendet wird wenn er dafür keine eigene Zertifizierte Servicequelle hat.

Man kann und muss dem Verkäufer die Wahl lassen wie er mit einem defekt umgeht ,zwingen kann man ihn nicht. Wenn es so ist das du bis zu 2 Monate darauf warten musst ,ist es so. Das gehört aber auch zur Gewährleistung. Insgesamt muss man dem Verkäufer 3 malig die Chance geben das er das Gerät in einen einwandfreien zustand dem Kunden übergeben kann.Schlagen alle 3 Versuche fehl ,erst danach kann man auch auf sein Recht pochen auf ein Neugerät oder Geld zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, das darf man. herrscht ein mangel, hat der händler 3 mal das recht auf nachbesserung. erst dann kannst du vom kaufvertrag zurück treten, oder ein neues produkt verlangen.