Müller Markt tauscht Nintendo Switch Lite nicht um (Neugerät mit defekt) rechtens?
Vor 3 Tagen wurde bei einem Müller Drogerie Markt, mit großer Multimediaabteilung eine Nintendo Switch Lite gekauft. Um die Langeweile währen der derzeitigen Ausgangssperre zu dämpfen. Es stellte sich heraus das dieser einen Tastendefekt hat (reagiert nicht.) Der Markt hat selbst noch Geräte im Laden stehen. Umtauschen wollen sie jedoch den Switch nicht, nur zu Nintendo einschicken was lange dauern kann. Die Konsole wurde nur 25 Minuten bespielt dann ist der Fehler aufgefallen. Umtausch gegen ein Neugerät ist angeblich nicht möglich auch wenn ich den Defekten vorbeibringe. Nun meine Frage darf ein Laden das, auch wenn er Ersatzgeräte hat (Aussage des Marktleiters). Einschicken und Reparatur kann bis zu 3 Monate dauern wegen der Coronakrise. Was würdet ihr an meiner Stelle machen.
Eine andere Filiale hat ihn aus Kulanz ausgetauscht. War nicht einfach, wurde davor ausgefragt. Es wunderte den Filialchef sehr das der Switch bereits voll geladen war nachdem ich ihn ausgepackt habe und ein Stick allgemein klapperte, was auch getestet wurde. Die Befürchtung das mir kein neues Gerät verkauft wurde, sondern ein bereits benutztes hat dafür gesorgt das er ausgetauscht wurde. Ansonsten wäre wirklich nur das Einschicken geblieben.
6 Antworten
Ja dürfen sie. Sie dürfen 2 x nachbessern. Erst dann kannst Du Ersatz verlangen
Ja, das darf der Laden. Der Verkäufer hat das Recht, mehrmals nachzubessern. Wenn nach zwei oder drei Versuchen immer noch Probleme bestehen, darf man aber auf einen Umtausch oder Geldauszahlung bestehen.
Der Laden hat das vorrangige Recht, das Gerät zur Reparatur einzuschicken .Also klar, ist rechtens
darf ein Laden das, auch wenn er Ersatzgeräte hat (Aussage des Marktleiters).
--> Ja
Der Verkäufer ( in dem Fall DM Müller) muss zwar den Defekt anerkennen ist nicht verpflichtet es generell gegen ein Neugerät umzutauschen (§ 439 BGB)
Ausnahme ist wenn es eine Regelung gibt die das z.B. innerhalb von 14 oder 30 Tagen Ab Kauf ( siehe Quittung) vorhanden ist. Unabhängig wie lange das Gerät in Betrieb war (in der Zeit).
Der Verkäufer kann durchaus verlangen das es zum Hersteller eingesendet wird wenn er dafür keine eigene Zertifizierte Servicequelle hat.
Man kann und muss dem Verkäufer die Wahl lassen wie er mit einem defekt umgeht ,zwingen kann man ihn nicht. Wenn es so ist das du bis zu 2 Monate darauf warten musst ,ist es so. Das gehört aber auch zur Gewährleistung. Insgesamt muss man dem Verkäufer 3 malig die Chance geben das er das Gerät in einen einwandfreien zustand dem Kunden übergeben kann.Schlagen alle 3 Versuche fehl ,erst danach kann man auch auf sein Recht pochen auf ein Neugerät oder Geld zurück.
ja, das darf man. herrscht ein mangel, hat der händler 3 mal das recht auf nachbesserung. erst dann kannst du vom kaufvertrag zurück treten, oder ein neues produkt verlangen.