MPU umgehen, Fahrerlaubnisantrag zurückziehen und Verjährung abwarten?

4 Antworten

Danke für eure Antworten, die mir leider noch nicht weiterhelfen. Ich habe davon gelesen, dass jemand bei der Vorstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde und einer drohenden MPU Anordnung, die Frage gestellt wurde ob er den Führerscheinantrag zurückziehen möchte.

Damit er eben keine MPU Anordnung erteilt bekommt und auch keine 15 Jahre für eine Verjährung der MPU abwarten muss. So könnte man eben die Verjährung der Strafe in dem Falle 5 Jahre abwarten (wegen Verjährung nach 5 Jahren bei einer Strafe von unter 90 Tagessätzen) und könnte dann einen neuen Führerschein beantragen. Man hätte dann keinen Bundeszentralregistereintrag mehr und müsste auch keine MPU oder sonstiges ableisten.

Ich möchte eben wissen ob das so einfach funktioniert oder ob ich mich da täusche?

Vielen Dank schonmal vorab!

Wenn Du insgesamt 15 Jahre warten willst, bitteschön!

"Lässt sich der Betroffene im Straßenverkehr fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen, beginnt im sechsten Jahr eine MPU Verjährungsfrist, die 10 Jahre dauert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Führerschein neu beantragt werden. Die MPU Verjährung ist daher erst nach 15 Jahren möglich."

https://www.mpu-kosten.org/mpu-verjaehrung/#:~:text=L%C3%A4sst%20sich%20der%20Betroffene%20im,erst%20nach%2015%20Jahren%20m%C3%B6glich.


Stickersl 
Fragesteller
 19.08.2020, 08:06

Danke für die Antwort, aber was wäre wenn ich vor die Wahl gestellt werde, entweder MPU Anordnung oder eben Führerscheinantrag zurück ziehen. Könnte ich die Zeit abwarten bis die Strafe verjährt und dann einfach einen neuen Führerschein beantragen ohne Probleme?

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alarm67  19.08.2020, 09:46
@Stickersl

Du kannst den Antrag zurück ziehen, ja.

Dann wartest Du insgesamt den Zeitlauf von 15 Jahren ab, dann dürfen die diesen Fall nicht mehr berücksichtigen.

Also ab dem 05.04.2032 sollte das dann klappen.

Das setzt aber auch voraus, dass in diesen 15 Jahren nichts weiter passiert, was Rückschlüsse darauf zieht, dass Du weiterhin zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet bist.

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Stickersl 
Fragesteller
 19.08.2020, 10:09
@alarm67

Bei einer Strafe von unter 90 Tagessätzen verjährt nach 5 Jahren der Eintrag im Bundeszentralregister. Wie kommst du auf 15 Jahre? Die MPU Anordnung wurde ja gar nicht vollstreckt. Ist dann auch nicht mehr Teil der Akte.

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Dir ist schon klar das Fristen zwischen 5 und 25 Jahren Dauern können?

Ausserdem gibt es verschiedene Auszüge. Den großen den z.b. Behörden beantragen können, den du nicht zu Gesicht bekommst, bleibt das stehen. Keine Ahnung welche bei der Beantragung von Führerscheinen abgefragt werden

https://de.m.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis


Stickersl 
Fragesteller
 19.08.2020, 07:43

Ja das ist mir bereits bekannt. In meinem Falle dauert es 5 Jahre, also bis zum 04.04.2020. Dann wäre die Frist abgelaufen. Meine Frage ist immer noch ob das alles auch so einfach ist, wie ich es mir denke. Also den Führerscheinantrag zurückziehen, dann die Zeit abwarten und dann den Führerschein einfach nach Ablauf neu beantragen. Die MPU ist ja noch nicht angeordnet! Somit kann ich davor noch einen Rückzieher machen, ist doch richtig oder?

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Ich habe nun endlich eine Antwort gefunden. Die Straftat wird im Fahreignungsregister festgehalten und daraufhin werden Fahreignungszweifel von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben. "Eine Eintragung im FAER ist kein grundsätzlicher Grund zur Sorge. Punkte verfallen nach einer gewissen Verjährungsfrist wieder. Bei Alkohol- oder Drogenvergehen dauert diese allerdings 10 Jahre."

Somit erübrigt sich für mich die Frage ob man den Führerscheinanttag zurückzieht. Da ich ja trotzdem noch bis 2027 warten müsste. Da mache ich lieber ne MPU.

Ich danke allen Beteiligten!