Ich habe nun endlich eine Antwort gefunden. Die Straftat wird im Fahreignungsregister festgehalten und daraufhin werden Fahreignungszweifel von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben. "Eine Eintragung im FAER ist kein grundsätzlicher Grund zur Sorge. Punkte verfallen nach einer gewissen Verjährungsfrist wieder. Bei Alkohol- oder Drogenvergehen dauert diese allerdings 10 Jahre."
Somit erübrigt sich für mich die Frage ob man den Führerscheinanttag zurückzieht. Da ich ja trotzdem noch bis 2027 warten müsste. Da mache ich lieber ne MPU.
Ich danke allen Beteiligten!