Ich habe nun endlich eine Antwort gefunden. Die Straftat wird im Fahreignungsregister festgehalten und daraufhin werden Fahreignungszweifel von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben. "Eine Eintragung im FAER ist kein grundsätzlicher Grund zur Sorge. Punkte verfallen nach einer gewissen Verjährungsfrist wieder. Bei Alkohol- oder Drogenvergehen dauert diese allerdings 10 Jahre."

Somit erübrigt sich für mich die Frage ob man den Führerscheinanttag zurückzieht. Da ich ja trotzdem noch bis 2027 warten müsste. Da mache ich lieber ne MPU.

Ich danke allen Beteiligten!

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Danke für eure Antworten, die mir leider noch nicht weiterhelfen. Ich habe davon gelesen, dass jemand bei der Vorstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde und einer drohenden MPU Anordnung, die Frage gestellt wurde ob er den Führerscheinantrag zurückziehen möchte.

Damit er eben keine MPU Anordnung erteilt bekommt und auch keine 15 Jahre für eine Verjährung der MPU abwarten muss. So könnte man eben die Verjährung der Strafe in dem Falle 5 Jahre abwarten (wegen Verjährung nach 5 Jahren bei einer Strafe von unter 90 Tagessätzen) und könnte dann einen neuen Führerschein beantragen. Man hätte dann keinen Bundeszentralregistereintrag mehr und müsste auch keine MPU oder sonstiges ableisten.

Ich möchte eben wissen ob das so einfach funktioniert oder ob ich mich da täusche?

Vielen Dank schonmal vorab!

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