MPU Positiv - Landratsamt sieht es negativ. Wie gehts weiter?

5 Antworten

Das naheliegendste wäre, das zu tun, was man dir gesagt hat und dann abzuwarten. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du dann ggfs. einen Rechtsbehelf einlegen bzw. klagen.


DAMAL 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 11:21

habe ich schon gemacht bin gespannt wie es weiter geht

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lachs4709  18.12.2014, 18:57
@DAMAL

Das war nicht gut. Niemals das LRA von der Schweigepflicht entbinden. Zuerst Gutachten genau prüfen, dann die Gutachterstelle die das Gutachten ausgestellt hat befragen, weshalb die oder die Frage nicht richtig beantwortet wurde und selbst nochmals vorlegen. Aber so hätte ich es nicht gemacht und rechtlich bist Du auch nicht verpflichtet - schlechter Schachzug.

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ginatilan  18.12.2014, 19:01
@lachs4709
Niemals das LRA von der Schweigepflicht entbinden.

hääää?

und rechtlich bist Du auch nicht verpflichtet

da hast du sogar einmal Recht, aber nur dann bekommt er eben seine Fahrerlaubnis nicht zurück, Klasse Ratschlag von dir!

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lachs4709  18.12.2014, 19:07
@ginatilan

"da hast du sogar einmal Recht, aber nur dann bekommt er eben seine Fahrerlaubnis nicht zurück, Klasse Ratschlag von dir!"

Das siehst Du falsch. Wenn der Fehler beim LRA liegt, nicht.

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ginatilan  18.12.2014, 19:13
@lachs4709
Wenn der Fehler beim LRA liegt, nicht.

der Fehler, sollte es denn überhaupt einen geben, liegt doch nicht am LRA, besser gesagt an der Fsst, sondern am TÜV der die MPU gemacht hat

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Ich würde bei einem Anwalt nachfragen. Bitten darf das Landratsamt um alles Mögliche. Evtl können sie es aber gar nicht verlangen und müssten die positive MPU akzeptieren. Ich zweifle nämlich die psychologische Kompetenz des Landratsamtes an, hier entscheiden zu können.


ginatilan  18.12.2014, 11:58
Ich würde bei einem Anwalt nachfragen.

der kennt sich mit der MPU aber nicht aus und könnte auch gar nichts dagegen machen

Evtl können sie es aber gar nicht verlangen und müssten die positive MPU akzeptieren.

Ich zweifle nämlich die psychologische Kompetenz des Landratsamtes an, hier entscheiden zu können.

sie entscheiden ja nicht, sie haben einen Fehler beim Gutachten entdeckt und wollen jetzt nur vom TÜV eine Erklärung haben

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lachs4709  18.12.2014, 18:53
@ginatilan

"sie entscheiden ja nicht, sie haben einen Fehler beim Gutachten entdeckt und wollen jetzt nur vom TÜV eine Erklärung haben"

Es liegt an der psychologischen Kompetenz des Landratsamtes. So war es zumindest bei mir. Bei mir wurden Fragen gefragt, die der Gutachter im Gutachten alle schon beantwortet hatte. Bei mir wurde z.B. gefragt ob die Krankheit, ich nenne Sie jetzt einmal xy in die Begutachtungsleitlinie einzuordnen sind.

Jetzt war aber die Krankheit xy überhaupt nicht vorhanden, deshalb konnte der Arzt auch keine Einordnung vornehmen. Es scheiterte beim LRA bereits daran, dass sie nicht in der Lage waren das Gutachten genau zu lesen und natürlich an der Kompetenz. Die Ärztin sagte, dass das LRA überhaupt keine Ahnung hat.

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ginatilan  18.12.2014, 18:55
@lachs4709

jeder Fall ist anders, du kannst nicht dein Fall mit dem Fall des Fragestellers vergleichen

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Wieso wurde dir der Führerschein denn mit 0,5 Promille entzogen? Oder warst du zu dem Zeitpunkt noch nicht über 21?


ginatilan  18.12.2014, 12:02
Wieso wurde dir der Führerschein denn mit 0,5 Promille entzogen?

entweder meinte der Fragesteller nur ein Fahrverbot oder er hatte mit 0,5 Promille eine Straftat begangen (Ausfallerscheinungen)

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DAMAL 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 09:49
@ginatilan

Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde...

Es ist so beim ersten mal war ich in einem kleinen Auffahrunfall verwickelt. Deshalb der Führerscheinentzug mit 0,5.

Beim zweiten mal ist es ja so gewesen, das ich 10 Jahre 0,0 Promillegrenze habe. Ansonsten Wiederholungstäter deshalb der erneute Führerscheinentzug.

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DAMAL 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 11:22

doch aber 0,5 ist ja grenze da können Sies ja auslegen wie Sie wollen

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ginatilan  18.12.2014, 12:03
@DAMAL
doch aber 0,5 ist ja grenze da können Sies ja auslegen wie Sie wollen

das siehst du falsch, sie müssen sich an die Gesetze halten

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lachs4709  18.12.2014, 19:01
@DAMAL

Haben die eine Alkoholkontrolle mit Blutabnahme gemacht. Wenn es an der Grenze ist und es ist kein Unfall passiert, dürfen die dir den Schein nicht nehmen. Nur wenn ein Unfall passiert ist, liegt die Grenze bei 0,3 Promille. D.h. mit 0,31 hättest Du nicht mehr fahren dürfen. Hast Du ein Unfall gehabt? Wenn nein - Entzug des Scheins ab größer 0,5Promille..

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ginatilan  18.12.2014, 19:11
@lachs4709

lachs, lieber lachs

bis zu 1,1 Promille ist eine Blutabnahme gar nicht nötig, bis 1,1‰ ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, so sieht der aus:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

ich habe ja auch schon vermutet, dass der Fragesteller ein Fahrverbot meint und keinen Entzug der Fahrerlaubnis (er hat sich diesbezüglich leider noch nicht geäußert)

und bei zweimal innerhalb 5 Jahren mit o,5 Promille angehalten muss die MPU gesetzlich angeordnet werden

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frankfragt  21.12.2014, 21:55
@ginatilan

Er hat oben geschrieben, dass es zum zweiten mal war, da kann MPU angeordnet werden, selbst wenn der FS nicht einbehalten wird. Wird die in der MPU dann die Bedenken der FSST nicht ausgeräumt, kann der FS eingezogen werden.

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ginatilan  21.12.2014, 22:00
@frankfragt

er hat geschrieben, dass ihm zum zweiten Mal der Führerschein entzogen wurde!

warum hat er ja schon geschrieben, das hat sich ja geklärt

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Hallo DAMAL

zuerst sei gesagt, die Fsst MUSS kein positives Gutachten akzeptieren!

es ist schon öfters passiert, dass das BfF die Fragestellung entweder gar nicht oder falsch beantwortet hat, oder sonstige Fehler gemacht haben.

die Richtlinien einer MPU müssen eingehalten werden, auch vom Gutachter des BfF

ich hätte jetzt auch empfohlen den TÜV von der Schweigepflicht zu entbinden, aber das hast du ja schon gemacht.

ich würde aber trotzdem einmal anrufen, oder persönlich vorbeigehen und nachfragen was denn an dem Gutachten falsch ist


DAMAL 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 12:20

Aber heißt des dann eigentlich das ich nochmal alles von vorne machen muss?

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ginatilan  18.12.2014, 12:36
@DAMAL

ich denke nicht.

es wird evtl nur ein kleiner Fehler sein (falscher Name, irgendein Rechtschreibfehler usw..) den sich der TÜV geleistet hat.

sollte aber eine falsche Fragestellung beantwortet sein musst du die MPU noch einmal machen, du wirst dann aber das Geld für die MPU bestimmt nicht nochmal bezahlen müssen, der Fehler lag ja nicht bei dir (ist jetzt aber nur meine Meinung, mehr nicht:-()

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Die wollen nur prüfen wie genau es um deine geistige Reife steht, mehr nicht....


lachs4709  18.12.2014, 19:03

Wenn sie das wollten, müssten Sie ein nervenfachärztliches Gutachten anordnen.

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