Negative MPU vorausgesagt, Gutachten in ca 3 Wochen! Wechsel der MPU-Stelle per Antrag an FEB möglich?

1 Antwort

Besteht die Möglichkeit ggü der FEB zu beantragen die Akte, die derzeit bei der (negativen) Erst-MPU-Stelle liegt an eine andere Zweit-MPU-Stelle zu übersenden oder muß erst der Rücklauf an die FEB erfolgen, die diese dann auf meinen Antrag hin an die Zweit-MPU-Stelle übersendet?

Das zweite, das erste MPI wird die Akte sicher nicht an ein anderes MPI übersenden sondern nur zur FEB.

Willst du nicht erstmal abwarten was im Gutachten stehen wird? Vllt. hast du Glück und es läuft noch auf ein neg. Gutachten mit Kursauflage hinaus (sofern es um eine Drogen- oder Alkohol-MPU ging). Und wenn es wirklich kpl. negativ ist, solltest du dich zunächst mit deinen (im Gutachten aufgeführten) Defiziten auseinandersetzen bevor du den nächsten Versuch startest...

Vorlage des Gutachtens bei der FEB, Fristablauf in vier Monaten (Ende 08/2023)

Du weißt, dass du das evtl. neg. Gutachten NICHT bei der FEB abgeben solltest?

die diese dann auf meinen Antrag hin an die Zweit-MPU-Stelle übersendet?

Die FEB muss übrigens nicht ein zweites Mal versenden, sie kann das auch ablehnen. Würde bedeuten, dass du zunächst deinen Antrag zurückziehen musst um ihn dann (mit den vermutlich gleich hohen Kosten) neu zu stellen.

Wie lange ist das 12-Monats-Urinscreening gültig?

Lt. den Buk max. 4 Monate, diese "Lücke" muss aber ggf. nachvollziehbar begründet werden...