Motorrad zu groß für mich?

2 Antworten

Verlange die Grundgebühr zurück und suche dir eine andere Fahrschule.

ich komme mit beiden Zehenspitzen auf den Boden, wenn ich mich etwas zur Seite lehne

Das betrifft eine ebene Stelle unter optimalen Bedingungen.

Die Fahrschule wechseln geht auch nicht, weil ich schon die Grundgebühr gezahlt habe.

In deinem Ausbildsvertrag ist festgehalten, was im Falle der Kündigung passiert. Sofern dein Vertrag dem üblichen Muster entspricht, steht dort Folgendes:

Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.