Motorrad Tüv abgelaufen, überziehen?
Moin, mein TÜV ist im August abgelaufen und ich bin nicht vor Ort für mehrere Monate.
Ich habe auch kein in meiner Familie die das Motorrad zum TÜV bringen könnte.
Wie sieht es aus wenn ich nächstes Jahr im März wieder zuhause bin und zum TÜV fahre und meine HU mache?
Gibt's dann strafe+punkt? Wie sieht das aus ? Ich habe absolut keine Ahnung davon und mir ist sowas auch noch nie passiert.
Vielen Dank, und liebe Grüße Nico
5 Antworten
Hallo , ist mir auch schon passiert. So lange du damit nicht fährt und dein Krad steht ist das nicht schlimm. Du musst nur im nächsten Jahr als erstes zum Tüv oder Dekra oder .... fahren. Du bezahlst dann nur eine höhere Gebühr
Fälligkeit August 23 und Vorführung im März 24 wären 7 Monate überzogen, bei "Erwischt werden" durch Polizei oder Ordnungsamt sind das nur 25 EUR Verwarngeld, KEINE Punkte. Bei der HU kommt eine Ergänzungsgebühr von ca 12 EUR gem GebOSt.
Also kein Problem
Auf Anhänger laden zum TÜV fahren und HU durchführen lassen, erhöhte Prüfgebühr von 20% zahlen.
Der TÜV verhängt keine Strafe, der führt nur die HU durch, es ist zudem nicht verboten mit abgelaufener Plakette eine HU durchführen zu lassen.
Eine angemeldete Fahrt zur HU mit dem Motorrad dürfte der Fragesteller sogar mit abgelaufener HU durchführen
ist alles kein Problem, solange das Motorrad nicht öffentlich sichtbar auf dem Gehweg steht und keiner damit fährt.
Beim TÜV bekommst du eine Zusatzgebühr oder eine entsprechend verkürtzte Teit bis zur nächsten Untersuchung. Googel aber vorsichtshalber mal, ob du nicht nach einem Jahr wieder eine Vollabnahme machen musst, denn die wäre sehr teuer.
oder eine entsprechend verkürtzte Teit bis zur nächsten Untersuchung
Eine Rückdatierung gibt es schon eine lange Zeit nicht mehr.
ob du nicht nach einem Jahr wieder eine Vollabnahme machen musst
Muss er nicht.
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
emesvau
plus Strafe und ggf. 1 Punkt - je nachdem wie lange überzogen.