Motorrad selber entdrosseln legal?
Moin, ich steige bald von A2 auf A um und möchte meine Maschine dann entdrosseln. Nun die frage: Darf ich die Drosselklappen selbständig entfernen und das danach natürlich vom TÜV abnehmen lassen und eintragen lassen ?
4 Antworten
Ja klar ist vollkommen legal.
Normalerweise hast du damit auch keine Probleme beim TÜV.
Wenn du es fachmännisch hinbekommst, darfst du das auch machen. Kenne einige die ihre Drosseln selbser entfernt haben und zum TÜV sind.
Gibt eigentlich 2 Mögöichkeiten. Zur Drosselung hast du ein Gutachten erhalten. Nach dem machst du es in umgekehrter Reihenfolge. Oder du gehst wie in der ZB eingetragen vor und baust alles zurück. Das setzt voraus dass sie einmal leistungsreduziert wurde. Dann kann es sein dass sie original gedrosselt verkauft wurde und die Möglichkeit besteht sie zu öffnen. Dann nur mit Gutachten. Wenn du es dir zutraust, mache es. Danach zum TÜV. Der Prüfer schreibt dir auf das Abnahmegutachten ob du anschließend noch zur Zulassungsstelle musst. Ich sage ja. Es können sich durchaus andere Einstufungen bei der Versicherung ergeben. Ich denke da an die 100 PS Grenze. Frage vorher bei der Versicherung eh du noch mal zur Zulassung musst.
Die Motorleistung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Ermittlung der Prämie von Krafträdern. Je mehr Kilowatt (kW) bzw. Pferdestärken (PS) desto höher sind auch die Kosten. Unter Berücksichtigung der Leistung erfolgt die Zuordnung in die Motorleistungsklasse. Cosmos Direkt rechnet immer noch mit 10 Motorleistungsklassen.
...alles bekannt. Die Grenze gibt es trotzdem nicht mehr.
Jetzt: Stufe bis 125 PS. Und darüber eine Stufe ohne Leistungsberenzung.
Diese Grenze als solche wird es nicht mehr geben. Eine unterschiedliche Einordnung in 10 Stufen stellen dann eben 9 „Grenzen“ dar.
Ich habe sie beim Kauf vom Händler drosseln lassen und der hat auch die TÜV abnahme geregelt. Wenn ich dich also richtig verstanden habe darf ich die Klappen selber ausbauen nehme die und mein moped mit zum TÜV und lasse es abnehmen und eintragen richtig ?
wenn der tüv darauf eine zulassung gibt, sollte es gar keine probleme geben. wichtig wäre die sache auch in die papiere eintragen zu lassen, sonst sieht es hinterher in einer verkehrskontrolle so aus als ob es ohne tüv zulassung wäre oder im fall eines unfalles wird dann der unfallverursacher erzählen die maschine sei unzulässig entdrosselt worden und die schuld läge dort.
...diese Grenze gibt es schon ungefähr 25 Jahre nicht mehr.