Standgeräusch nach Drosselung leiser?
Habe mein Motorrad mit einer Gasanschlagsdrossel gedrosselt und vom TÜV abnehmen lassen. Habe mir bei Führerscheinstelle einen neuen Fahrzeugschein drucken lassen und gemerkt, dass das zulässige Standgeräusch um 5 DB verringert wurde. Übersehe ich etwas, oder macht das tatsächlich keinen Sinn?
2 Antworten
Könnte sein, dass durch den verringerten Gasanschlag die maximale Drehzahl begrenzt wird. Niedrigere Nenndrehzahl bedeutet die Lautstärke wird bei einer neidrigeren Drehzahl gemessen. Ergo darf in dem Fall die Lautstärke auch nicht so hoch sein wie vorher mit höherer Drehzahl. Anders könnte ich mir das jetzt auch nicht erklären.
Das Standgeräusch wird bei bei der Hälfte der Nenn- Drehzahl gemessen. Mit einem Gasanschlag dreht die Maweschine nicht mehr so hoch, dadurch wird die Leistung gedrosselt. Also ist die Hälfte der Nenndrehzahl dann kleiner als vorher und das Motorrad somit leiser.