Motorrad seitliche Reflektoren Pflicht nach Umbau?
Mein Motorrad hatte ab Werk einen langen Kennzeichenhalter mit 3 Reflektoren (einer nach hinten, die anderen zwei seitlich).
Ich habe beim Händler einen kurzen Kennzeichenhalter verbauen lassen, dadurch ist nurnoch der hintere Reflektor vorhanden und die Seitlichen fehlen.
Nun habe ich aber gelesen das alle neu zugelassenen Motorräder ab 2017 auch seitliche Reflektoren brauchen. Mein Händler hat aber nichts dazu gesagt & außerdem wenn ich solche umbauten in der Fachwerkstatt durchführen lasse, dann wird doch alles nach gängigen Vorschriften montiert oder nicht?
Habe bald einen Tüv-Termin, der auch beim Händler durchgeführt wird. Könnten die fehlenden Reflektoren trotzdem Probleme bereiten?
2 Antworten
wenn ich solche umbauten in der Fachwerkstatt durchführen lasse, dann wird doch alles nach gängigen Vorschriften montiert oder nicht?
Nein, sieht man ja beispielsweise an deinem Fall.
kurzen Kennzeichenhalter verbauen lassen, dadurch ist nurnoch der hintere Reflektor vorhanden und die Seitlichen fehlen.
Dann müssen sie nachgerüstet werden, was auch mit kurzem Kennzeichenhalter möglich ist. Sollte es aus irgendeinem Grund technisch unmöglich sein, muss eben wieder der originale Halter ran oder ein anderer montiert werden, bei dem die vorgeschriebenen Reflektoren angebracht werden können.
Habe bald einen Tüv-Termin, der auch beim Händler durchgeführt wird. Könnten die fehlenden Reflektoren trotzdem Probleme bereiten?
Unser Dekra-Prüfer würde zwei selbstklebende Reflektoren aus seinem Koffer holen, ankleben und dir eine gute Fahrt wünschen, unser TÜV-Prüfer würde dich mit einem erheblichen Mangel durchfallen lassen.
Nein, deine Maschine muss auch seitliche Reflektoren haben. Alternativ kannst du sie auch an der Gabel montieren.