Kurzer Kennzeichenhalter an Motorrad eintragungspflichtig?
Hey, Ich überlege einen kurzen Kennzeichenhalter für mein Motorrad zu kaufen, bin mir aber nicht sicher ob eine E-Nummer wichtig ist, Ich ihn eintragen lassen muss, oder der Reflektor und die Kennzeichenbeleuchtung notwendig ist. Wenn ihr auch die Antwort für nur eine der Sachen wisst, wäre ich euch dankbar wenn ihr euer Wissen teilt. :D
4 Antworten
Mahlzeit,
ein Kennzeichenhalter ist nicht Eintragungspflichtig.
Der Kennzeichenwinkel darf maximal 30° betragen, es muss ein Reflektor angebracht sein und die Mindestabstände der Blinker sowie eine Kennzeichenbeleuchtung muss eingehalten werden. Blinker brauchen eine E-Nummer und das Kennzeichen muss das letzte Bauteil am Fahrzeug sein.
Bikergrüße!
Reflektor und Beleuchtung sind PFLICHT, die Neigung vom Kennzeichen muss auch stimmen.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.
Motorradkennzeichen – Aufbau, Größe, Montage und weitere ...
Ich habe an meiner Street Triple auch einen kurzen Kennzeichenhalter. E Zeichen muss sein. Genau wie Reflektor pflicht ist. Außerdem ist auf den korrekten Winkel des Nummernschild zu achten. Ausfallwinkel, gleich Einfallwinkel.
Vorher:
Nachher:
Habe ich als Dokument dabei ;-). Der Halter ist speciell für die Street Triple von einem Drittanbieter. Also kein Universeller
Da es keine ECE für Kennzeichenhalter gibt wäre ich höchst daran interessiert was da so draufsteht.
Kurzer Kennzeichenhalter an Motorrad eintragungspflichtig?Nein.
Geht auch gar nicht da er nicht abgenommen werden kann.
Der Winkel muss passen, die Abstände ebenfalls und die verbauten Leuchten brauchen alle eine E-Homologation und gut. Mehr gibt es nicht.
So zeige er mir das E-Zeichen an seinem Kennzeichenhalter. :D
Nicht bei retroreflektierenden Materialien.