Motorisierter Bollerwagen im Straßenverkehr?
Guten Tag,
ein paar Freunde und ich haben uns überlegt, für Feiertage wie 1. Mai oder Vatertag eine Art Bollerwagen zu bauen.
Der "Bollerwagen" soll aus zwei Teilen bestehen. Vorne soll eine ca. 1,8m langer und 0,8 cm breiter Teil motorisiert angetrieben werden. Wir würden es gerne nach dem Prinzip eines elektrischen Hubwagen bewegen. Sprich: Man soll es mit motorbetriebener Unterstützung hinter sich herziehen können. Logischer Weise möchten wir damit Schrittgeschwindigkeit fahren, also unter 6 km/h. Dahinter kommt ein weiterer Anhänger mit den gleichen Maßen. Darauf Montiert werden Kühlschrank, Stromaggregat Musik usw...
Nun sind uns einige Fragen aufgekommen...
Müssen wir Bestimmungen der FZV oder STVZO erfüllen?
Brauchen wir eine Zulassung?
Darf man auf dem Bürgersteig oder auf der Straße damit fahren?
Darf man es alkoholisiert ziehen?
Viele Grüße und danke schonmal
3 Antworten
Grundsätzlich ist das möglich. Wenn es aus eigener Kraft nicht schneller als 6 kmh fahren kann muss es nicht zugelassen oder angemeldet werden.
Aber das mit dem betrinken und irgendetwas mit Motor laufen lassen kannst du aufm Dorf machen. Aber nicht im Straßenverkehr!
Wir möchten es nicht im Straßenverkehr verwenden. Die Tour führt lediglich über Wanderwege und in die Weinberge. Dort ist es natürlich nicht so einfach, einen schweren Bollerwagen zu ziehen.
Je nach Region gibt's bestimmt einige Rentner die sich darüber aufregen, dass ihr geliebter Fahrradweg mit Bollerwagen blockiert ist und die nicht mit ihren Pedelec da lang können. Oder man ist in Regionen unterwegs, wo kein Fahrradweg existiert, wie bei uns. Gruß aus Ostfriesland. Bei uns gibt's zwar keine Berge. Aber die BW werden auch zunehmend mit E-Motoren ausgestattet.