Autobahnabfahrt - nach dem Einordnen weiter blinken?
Hallo !
Meine Frage ist, ob man nach dem Einordnen auf den Verzögerunsstreifen, um z.B. auf einen Rasthof zu fahren, weiter den Blinker anlassen soll (also nach rechts Blinken, bis man "im" Rasthof ist).
Vielen Dank. :)
11 Stimmen
2 Antworten
Die STVO sieht vor dass man ab der 300-Meter-Barke (also blaues abfahrtszeichen mit 3 Streifen) Blinkt bis die Richtungsänderung abgeschlossen ist, also die abfahrt eine getrennte Spur ist, dies ist dann eben wenn du an der Rot-Weißen-Barke die nach oben verweist rechts vorbei gefahren bist. Dann kann das Blinken beendet werden, beendet man vorher das blinken ist dies eine ordnungswidrigkeit und sollte es zum unfall kommen, kann zumindest eine Teilschuldverschreibung gegeben werden wegen des nicht blinkens bis zur abfahrt.
Auf jeden Fall auf der Länge des Verzögerungsstreifens weiter blinken, weil es etwa für ein zügig von hinten herannahendes Fahrzeug oft deutlicher ist, dass du dich in der Abfahrtsspur anstelle der rechten Fahrspur befindest.
Außerdem löst bei mir das Fehlen des Blinkens immer den Verdacht aus, dass der in der Abfahrtsspur befindliche Fahrer sich womöglich verfahren hat und gleich unvermittelt wieder vor mir auf die Fahrbahn zieht.
Darüber hinaus soll man ja anzeigen wo man hin will, allein das lässt ja kein anderes Verhalten als sinnvoll zu, als zu blinken.
T3Fahrer