Mofa mit 2 Personen benutzen?

3 Antworten

Wenn nur ein Sitzplatz eingetragen ist, darf auch nur ein Sitzplatz vorhanden sein. Somit besteht garkeine Möglichkeit, eine zweite Person mitzunehmen. Tust du es trotzdem, liegt die Beförderung einer Person ohne geeignete Sitzgelegenheit vor, Tatbestandsnummer 121100, was dich 5€ kostet.

Baust du dein Fahrzeug hingegen durch das Entfernen der Mofatasche oder das herausnehmen des darin befindlichen spitzen Gegenstands so um, so dass der zweite Sitzplatz wieder nutzbar ist, entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Betriebserlaubnis. Sie erlischt nicht, weil keiner der drei in §19 StVZO genannten möglichen Gründe für das Erlöschen gegeben ist, allerdings erhältst du eine Mängelkarte mit der Aufforderung zum Rückbau und anschließender Vorführung bei einer Prüfstelle.

Da dein Fahrzeug technisch ab Werk für zwei Personen ausgelegt ist (siehe ursprüngliche 50er-BE) und die Sitzplatzreduzierung nur ein Relikt aus der Zeit ist, als noch nicht zwischen Mofa und geschwindigkeitsreduziertem Kleinkraftrad unterschieden wurde und Mofas zudem noch einsitzig sein mussten, besteht die Möglichkeit, den Umbau zum Zweisitzer vom TÜV abnehmen und von der Zulassungsstelle in eine neue Betriebserlaubnis eintragen zu lassen.

Wenn der Roller eine Zulassung für zwei Personen hat, darfst auch eine zweite Person mitnehmen.


Jannik1w3 
Beitragsersteller
 05.09.2021, 09:58

Auch wenn die Mofa Papiere nur eine Person drin Stehen haben?

Darfst du eigentlich nicht, nein

Habs früher aber auch immer gemacht