Mofa frisieren strafen?
guten Tag, ich will mir ein Mofa kaufen und auf40-45 KM/H frisieren. ich habe aber von Freunden gehört dass wenn man erwischt wird kann es sein dass man die Teile ausbauen muss den Führerschein verliert das Mofa abgeben muss oder es sogar mit einer Bohrmaschine durchlöchert wird. Heisst das wenn ich beim ersten Mal erwischt werden wie ich zu schnell mit einem Mofa fahre wird es mir dann direkt geschrottet oder weggenommen und muss ich dann direkt den Führerschein abgeben oder gibt es da eine Warnung, oder kommt es darauf an was oder wie man es tunt ? ich will eben nicht das mir weil ich ein wenig schneller gefahren bin einen metallklotz zugeschickt wird. Falls Leute fragen warum ich es frisiert haben will, Weil ich erst 14 bin und noch nichts grösseres fahren kann und mir 25-30 KMH einfach zu langsam. Danke schon mal im Voraus. Und bitte kommt nicht mit dann frisier es nicht ect. danke.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Betriebserlaubnis von dem Mofa wäre auch erloschen.
Deinen Führerschein kannst du dann erst mal abschreiben.
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Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Nein.
Wenn du etwas ausführlicher schreiben würdest, gegen welche Paragraphen er deiner Ansicht nach verstoßen haben soll, könnten wir dir erklären, warum du falsch liegst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zunächst einmal ist die "Prüfbescheinigung für Mofas" keine Fahrerlaubnis nach FeV , und kann Dir damit nicht nach Regularien der FeV , des StVG oder dem StGB entzogen werden . Man kann Dir seitens Gericht oder Verkehrsbehörde allerdings dann allerdings im schlimmsten Fall das Führen von Mofas und zugleich sogar Fahrrädern für bis zu 5 Jahren untersagen nebst Sperrfrist für die Erteilung einer künftigen FE .
Weitere Konsequenzen können sein :
- Das Fahrzeug kann direkt vor Ort beschlagnahmt , und auf Deine Kosten einer technischen Untersuchung zur Beweissicherung zugeführt werden .
- je nach Umfang der Umbauten bekommst Du es entweder als "Bausatz" zurück , oder schlimmstenfalls auch garnicht .
- Ein Strafverfahren nach § 21 StVG dürfte Dich erwarten , und nach Jugendstrafrecht erwarten Dich dann Sozialstunden bei einer Verurteilung . Bei Gefährdung des Straßenverkehrs durch ein stark betriebsunsicheres Fahrzeug kann auch ein härteres Verfahren nach § 315b StGB oder § 315c StGB gegen Dich erfolgen in Relation zum 21 StVG .
- Im Schadensfall ( Unfall mit Fremdschaden ) kann Dich die KFZ-Haftpflicht mit bis zu 5.000 Euo in Regress nehmen .
Soweit mal die schwerwiegendsten Konsequenzen .
Übe Dich daher besser in Disziplin , fahre noch ein weiteres Jahr F-Rad und beginne mit 15 1/2 Jahren gleich mit Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm / 11 KW .
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Ich rede lediglich von einer möglichen Nutzungsuntersagung , bzw. einem Fahrverbot ( nach § 44 StGB ) samt FE - Sperrfrist ( worauf sich die 5 Jahre beziehen ) , und NICHT von Tilgungsfristen oder MPU .
Für eine unbefristete NU samt MPU sehe ich sehe ich bei einem bislang unbescholtenen Ersttäter nach § 21 StGB ohne besondere Gefährdung und möglichem 315 b/c StGB für schwerwiegende Tat-Zusatzualifikationen erst mal keinen Anlass . ( wenn ich TE mal in diesem Thread mal unterstelle , ein auf MoFa gedrosseltes 45 KM/h KKR teilweise wieder entdrosseln zu wollen )
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist hat nichts mit dem Führen von Fahrrädern zu tun, daher konnte man deinen Kommentar nur so interpretieren, dass er sich auf ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder Tiere bezieht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
A:
Du hast gar keinen Führerschein, nur eine "Prüfbescheinigung"
B:
Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Urteil spricht ein Richter.
C:
Natürlich muss der korrekte Zustand wieder hergestellt werden, sonst kannst du ja weiterhin noch damit fahren oder holst dir damit die nächste Anzeige.
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zunächst ist die Betriebserlaubnis erloschen,
du fährst ohne gültige Fahrerlaubnis rum, beides sind Straftaten
lass es bleiben. Das Mofa kann ersatzlos eingezogen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es handelt sich um Fahren ohne Führerschein
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Dazu kommt, das man bei einen Haftpflichtschaden haftet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Dazu kommt, das man bei einen Haftpflichtschaden haftet.
Dafür hat einen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag. Die Folgen einer Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung sind gesetzlich geregelt. In welchem Paragraphen hast du gelesen, dass er selbst in vollem Umfang handelt?
Die Tilgungsfrist beträgt zwar fünf Jahre, allerdings beginnt sie erst nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots zu laufen, §29 Abs 5 StVG - also nie, außer er reicht eine positive MPU ein.