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Zunächst einmal ist die "Prüfbescheinigung für Mofas" keine Fahrerlaubnis nach FeV , und kann Dir damit nicht nach Regularien der FeV , des StVG oder dem StGB entzogen werden . Man kann Dir seitens Gericht oder Verkehrsbehörde allerdings dann allerdings im schlimmsten Fall das Führen von Mofas und zugleich sogar Fahrrädern für bis zu 5 Jahren untersagen nebst Sperrfrist für die Erteilung einer künftigen FE .
Weitere Konsequenzen können sein :
- Das Fahrzeug kann direkt vor Ort beschlagnahmt , und auf Deine Kosten einer technischen Untersuchung zur Beweissicherung zugeführt werden .
- je nach Umfang der Umbauten bekommst Du es entweder als "Bausatz" zurück , oder schlimmstenfalls auch garnicht .
- Ein Strafverfahren nach § 21 StVG dürfte Dich erwarten , und nach Jugendstrafrecht erwarten Dich dann Sozialstunden bei einer Verurteilung . Bei Gefährdung des Straßenverkehrs durch ein stark betriebsunsicheres Fahrzeug kann auch ein härteres Verfahren nach § 315b StGB oder § 315c StGB gegen Dich erfolgen in Relation zum 21 StVG .
- Im Schadensfall ( Unfall mit Fremdschaden ) kann Dich die KFZ-Haftpflicht mit bis zu 5.000 Euo in Regress nehmen .
Soweit mal die schwerwiegendsten Konsequenzen .
Übe Dich daher besser in Disziplin , fahre noch ein weiteres Jahr F-Rad und beginne mit 15 1/2 Jahren gleich mit Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm / 11 KW .