Roller entdrosseln was muss getan werden?
Hallo zusammen,
ich habe damals mit 15 meinen Roller auf 25 km/h drosseln lassen. Jetzt möchte ich ihn jedoch wieder auf die 45 km/h entdrosseln. Bzw. entdrosselt habe ich ihn bereits. Nun zu meiner Frage: was muss jetzt noch getan werden wegen den Papieren bzw. der Zulassung. Ich hab ein Gutachten vom TÜV über die 25 km/h, dann habe ich die coc Bescheinigung vom Hersteller über die max. Geschwindigkeit von 45 km/h.
Muss ich jetzt nochmal zum tüv und das Gutachten ändern lassen ?
Muss ich ins Straßenverkehrsamt um den Roller umschreiben zu lassen ?
Gilt die CoC Bescheinigung als Betriebserlaubnis?
2 Antworten
Du hast doch die Bescheinigung vom Hersteller über 45 km/h.
(Das mit den 25 km/h, war ja nur ein Zusatz, welcher jetzt raus ist.)
Mit der 45 km/h Bescheinigung/Zulassung den Roller entsprechend versichern und gut ist. (Ich gehe mal davon aus, dass du nen Rollerführerschein hast)
Du brauchst dann eine Zulassung und Versicherung für 45 km/h