Möchte Händler für Ersatzteile mit Einbauservice anmelden, welche Auflagen barauche ich. Wo melde ich das?

4 Antworten

Zunächst einmal musst Du ganz normal ein Gewerbe anmelden.

Das macht man bei der Stadt.

Je nachdem was Du einbauen willst, besteht Meisterpflicht. D. h. Du musst KFZ-Meister sein, oder einen KFZ-Meistet einstellen.

Angefangen von der werkstatt bis zum meisterbrief..   ist sehr viel zu beachten..  Die meisten Handwerkskammern  haben Spezialisten für Existenzgründer  und fachliche Beratungen. 

Erstelle erst mal einen Plan was du machen willst  arbeite den aus so genau wie möglich und geh damit zur Handwerkskammer bzw IHK denn die ist da auch involviert  Deffiniere die Ersatzteile die du verkaufen und verbbauen willst  such dir einen Steuerberater der das ganze durchrechnet,...     Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Die Kfz-Branche hat nach wie vor den Meisterzwang. Eine vollwertige Werkstatt kannst du daher nur eröffnen, wenn Du selbst Meister bist oder einen auf der Lohnliste hast.

"Ersatzteilhandel mit Einbauservice" ist hart an der Grenze.

Die Handwerkskammer wird dir daher ohne Meisterbrief dazwischenfunken, wenn Du Teile verkaufst und einbaust, die in irgendeiner Weise mit der Verkehrssicherheit zusammenhängen, also z.B. Bremsen, Auspuff, Lenkung.

Ist wahrscheinlich in vielen Fällen Auslegungssache, aber letzten Endes dient so gut wie alles am Auto der Verkehrssicherheit, seien es die Reifen, Beleuchtung, Scheibenwischer und und und.


Amigogarage 
Beitragsersteller
 10.01.2016, 15:34

Aber wenn ich z.b. Überwiegend, also über 50% den Handel (offiziell) mache. Dann ist die Handelskammer für zuständig. Und nicht die Handwerkskammer. Oder?

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Beim Gewerbeamt der Gemeinde / Stadt. Unter Umständen musst Du einen Meisterbrief im Kfz-Handwerk vorweisen und Mitglied der Handwerkskammer werden.