Möchte eine maßnahme vom jobcenter verweigern weil sie nicht Sinnig ist?

4 Antworten

. Aber ich muss doch irgendwas tun können dagegen?

Grundsätzlich ja: Auf Leistungen verzichten.

Wegen den Abmahnungen die mir willkürlich ausgestellt werde und nun ich richtig in die Mangel für die Kündigung genommen werde,

Bist Du sicher dass sie "willkürlich" und unbegründet waren?

Falls ja, kannst Du dagegen angehen und auf Rücknahme bestehen. Möglicherweise gab es aber Gründe für die Abmahnungen

schadet es meiner Bewilligung des ltas. Und somit meinem Zielen die ich such schon kommuniziert habe.

Ganz offensichtlich bist Du Deinen Zielen und denen des JobCenters - (Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt zu erzielen) nicht näher gekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir da wirklich helfen.

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Möchte eine maßnahme vom jobcenter verweigern weil sie nicht Sinnig ist?

Womit begründest Du es, dass sie nicht sinnig ist?


Shigibigig 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 09:21

Ich werde bewusst auf einige Punkte, die du geschrieben hast nicht eingehen. Da sie für mich nicht wichtig sind. Jap, ich kann klar begründen warum die Maßnahme unsinnig ist, da sie mich absolut nicht fördert. Aber das ist nicht der Punkt um den es mir speziell geht. Es geht mir um die Zuweisung, die scheinbar als verwaltungsakt fungiert und deren Frist abgelaufen ist. Zwar steht ein andere Absatz, der im Endeffekt mit Begründung und Rücksprache, die es gestern mit meiner FM gab, mir ermöglicht auch diese abzubrechen. Dennoch steht auf der anderen seite die typische Rechtsbehelfsbelehrung. Es ist nur verwirrend und ich wollte wissen ob ich auch nach der Frist dieser wiedersprechen kann. Leider gibt es Aspekte die deine Aussage auf Leistung zu Verzichten und damit vermute ich arbeiten gehen implizierst, mir nicht einfach so möglich ist, aus gewissen Gründen die für mich sehr privat sind. Deswegen möchte ich ja eine bvb Reha machen die notwendig für eine Inklusionsgestützte Ausbildung ist. Dies hab ich auch geschrieben. Ich dachte man kann da die Verbindungen als Leser ziehen. Aber ich weiß jetzt, dass ich mich wohl präziser ausdrücken hätte müssen. Danke für dein Kommentar und freue mich auf weitere Anregungen im Bezug auf mein Problem. :)

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GutenTag2003  27.08.2024, 10:13
@Shigibigig
 ob ich auch nach der Frist dieser wiedersprechen kann.

Sicher kann man auch nach Ablauf eine Widerspruchsfrist widersprechen.

Es hat nur keine Wirkung (mehr).

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Möchte eine maßnahme vom jobcenter verweigern weil sie nicht Sinnig ist?

Wenn Du nachweisen kannst, daß die Maßnahme für Dich nicht zielführend ist, okay.

Andernfalls hast Du kaum Chancen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Shigibigig 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 09:06

Das kann ich. Und werde ich. Das Problem ist das es eine Zuweisung ist die scheinbar als verwaltungsakt fungiert und da ich das wissen vorher nicht hatte und blöder weise dies nicht durchgelesen hatte, die Frist abgelaufen ist um zu wiedersprechen.

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Agamemnon712  27.08.2024, 09:18
@Shigibigig
die Frist abgelaufen ist um zu wiedersprechen.

Dann hast Du schlechte Karten.

Mit dem Kopf durch die Wand funktioniert nicht immer :)

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 09:26
@Agamemnon712

Jap, stimmt. In Zukunft weiß ich jetzt bescheid. Es gibt dennoch ein Punkt in meiner Zuweisung die mir scheinbar mit Begründung und Erklärung in einem Gespräch mit der Fallmanagerin mir dies ermöglicht. Dieser steht nicht unter der hilfsbehelfsbelehrung, sondern in den teilnahmeplfichten. Dort ist auch von keiner Frist die Rede. Also müsste ich unter diesen voraussetzung einer Begründung und einem Gespräch das es gestern schon gab doch auch unabhängig der Frist die in der rechtsbehelfsbelehrung steht, die Maßnahme abbrechen können? Richtig?

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 09:50
@Agamemnon712

Die rechtsbehelfsbelehrung ansich ist vollständig. Aber in den Teilnahmeplfichten wird mir auch gesagt, dass ich nicht ohne Begründung oder/und Gespräch diese Maßnahme einfach abbrechen darf. Dort wird nicht verwiesen auf die rechtsbehelfsbelehrung sondern ist geschrieben als eigener Punkt. Bedeutet, also ich kann diese mit Begründung und Gespräch abbrechen oder?

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 09:53
@Shigibigig

Ich zitiere aus der Zuweisung unter dem Abschnitt: Teilnahmerpflichten: "dass Sie das ESF-Projekt nicht ohne wichtigen Grund und ohne vohriger Rücksprache mit dem Kommunalen Jobcenter abbrechen."

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Das Jobcenter soll dir mal ausführlich erklären. Warum ausgerechnet diese Massnahme dir individuell bei der Integration auf den Arbeitsmarkt helfen soll.

Gegen die Zuweisung legst du natürlich Widerspruch ein, und beantragst beim sozialgericht eine aufschiebende Wirkung.

Ich trage mich jedes mal was solche schwachsinnsmassnahmen bringen sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamtliche Beratung von Ewerbslosen

GutenTag2003  27.08.2024, 00:00
Ich trage mich jedes mal was solche schwachsinnsmassnahmen bringen sollen.

Erlösung aus "schwachsinniger" Untätigkeit

"schwachsinnige" Integration in Arbeit?

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 19:20

Aber die wiederspruchsfrist ist leider schon abgelaufen. Kann ich das dennoch?

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Fuchswerk773  26.08.2024, 19:47
@Shigibigig

Wieso lässt man die Frist ablaufen? Beim Maßnahmenträger nix unterschreiben einfach

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:10
@Fuchswerk773

Wie ich schon geschrieben hab hatte ich erstmal kein Problem damit. Da mein Ziel klar kommuniziert war. Und ich konnte ja nicht wissen das 2 Monate vor Maßnahmenende diese shitshow losging. Sollte es ein nächstes mal geben bin ich schlauer. Aber was anderes wichtiges. Ich hab mir die Zuweisung angesehen und in der steht gesondert von der rechtsbehelfsbelehrung das ich nicht ohne Grund diese Maßnahme abbrechen (ablehnen) darf. Heist doch das im Endeffekt unabhängig von der Frist selber ich mit Begründung und Gespräch dieser Maßnahme wiedersprechen kann oder? Und wenn die dann sagen nope hab ich wieder einen monat zeit zum wieder Spruch. Versteh ich das richtig?

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Shigibigig 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:13
@Shigibigig

Es wird dort auch nicht von einer bestimmten Frist gesprochen.

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Es sieht so aus, als ob Du Dich an einen Fachanwalt wenden müsstest.