Mobilfunkanbieter hat Anschluss gesperrt, darf er das?
Ich hatte vor einer WOche bei meinem Mobilfunkanbieter einen Betrag von rund 160 Euro offen. Ab 100 Euro darf der Anschluss laut Gesetz gesperrt werden. Dies wurde auch angemahnt. Ich habe Anfang der Woche 80 Euro überwiesen (der MOnat ist rum, ich habe aktuell kein Geld mehr), ich bin somit wieder unter 100 Euro. Heute morgen hatte ich kein Internet mehr sowie keine Telefonie etc....
Ist das so rechtmäßig oder kann ich hier gegen vorgehen? Ja, ichh habe eine offene Rechnung aber diese würde ich sofort begleichen wenn Gehalt kommt Ende des Monats.
Wie kommen die 160€ Zustande? Wie viel zahlst du monatlich für den Vertrag? Wo läuft der Vertrag? Zahlst du über diesen Vertrag noch ein Smartphone mit ab?
40 der Vertrag, 40 das Handy was mitsubventioniert ist.
4 Antworten
Natürlich darf er das, die müssen auch kostendeckend arbeiten und die Grenze von 100€ kenne ich nicht. Das wäre auch sehr sinnfrei, denn dann könnte ja jeder monatlich nur einen Teilbetrag zahlen und so jeden Monat Geld einsparen.
Gerade weil du sagst, "das kennst du nicht", wäre es sicher interessant, das mal auf einer seriösen Seite, wie der Link, den ich gepostet habe, nachzulesen.
Das wäre auch nicht "sinnfrei" da man sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde.
Es darf nämlich durchaus Mahngebühren und andere etwaige gebühren berechnet werden.
Wenn du zwar unter 100€ bleibst, dann zahlst du aber jedesmal noch Gebühren etc. und das ist im Endeffekt mehr, als nur die Handygebühren.
Man wäre also verrückt oder stinkreich und gelangweilt, wenn man dies so machen würde, wie du das gerade geschrieben hast.
Dann solltest du hier nachlesen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Rechnung/start.html
Also lt. den Informationen der Bundesregierung (Bundesnetzagentur ist ein Teil der Regierungsbehörden etc.) darf eine Kündigung oder Sperre erst ab einem offenen Betrag von 100€ erfolgen.
Die Grenze von 100€ ist korrekt vorher waren es 75€ wurde geändert auch eine Sperre darf erst nach 14 Tage durch den Handyanbieter veranlasst werden muss aber den Kunden vorher darauf hinweisen.
Hierfür gibt es auch einen Gerichtsbeschluss
Diese Grenze steht im Telekommunikationsgesetz in §61 Absatz 4.
Natürlich ist das korrekt. Er hat es angemahnt und bestand mit Sicherheit darauf, dass du den ganzen offenen Betrag begleichst. Da du dies nicht getan hast, wurde dein Zugang gesperrt.
Überweise den offenen Betrag, sobald Geld drauf ist und informiere den Anbieter. Dein Zugang sollte dann wieder verfügbar sein.
Vermeide zukünftig, dass du Zahlungen nicht sendest.
Und wie kommt man denn auf 160€ Mobilfunkkosten? Heutzutage gibt es doch für fast alles eine Flatrate und sogenannte Drittanbieter-Sperren, die merkwürdige Abos verhindern.
Hm....
hier steht aber was anderes geschrieben:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Rechnung/start.html
Also lt. den Informationen der Bundesregierung (Bundesnetzagentur ist ein Teil der Regierungsbehörden etc.) darf eine Kündigung oder Sperre erst ab einem offenen Betrag von 100€ erfolgen.
Hallo Kubikfranz,
grundsätzlich sind entsprechende Maßnahmen rechtens, da beide Vertragspartner die vereinbarten Leistungen erfüllen müssen. Der Anbieter in Form von Bereitstellung der Leitungen und der Kunde in Form vom Begleichen der Rechnungen.
Ja, diese 100 Euro sind im TKG niedergeschrieben. Du kommst zwar mit deiner Teilüberweisung unter diesen Betrag, aber der Grund der Sperre, also die 100 Euro, sind nicht begleichen. Darüber hinaus kann es natürlich sein, dass auch bereits neue Forderungen entstanden sind.
So oder so, ich kann dir nur raten, anfallende Kosten zu begleichen, das auch zeitnah. Du möchtest ja auch, dass der Anbieter seine Leitung voll erfüllt, oder? ;-)
Viele Grüße Daniel H.
Hey Kubikfranz, ich übernehme einmal für meinen Kollegen Daniel. Da hier niemand in das System von 1&1 schauen kann und detaillierte Infos über den Grund der Sperre hat, solltest du dich, wenn du dich im Recht fühlst, auf jeden Fall zwecks Klärung an deinen Anbieter wenden. Niemand hier kann sagen, warum die Sperre gesetzt wurde. Viele Grüße Rebekka H.
160€ an Mobilfunkkosten sind schon heftig und sicher über mehrere Monate angefallen. Insofern rechtens
zwei Rechnungen waren offen, eine beglichen VOR der Sperre, damit eben NICHT geperrt wird.
Hättest du beide beglichen, wär dein Vertrag nicht gesperrt worden
Danke für die Antwort. Natürlich ist das sperren rechtens, wenn sich dabei aber an Recht und GEsetz gehalten wird. Die Begründung von dir kann ich daher nur halb nachvollziehen, da die Sperre nach einer Mahnung erfolgte, die sich auf den offenen Betrag von 84 Euro bezieht mit Zahlungsziel 28.03.2023
Neue Forderungen sind nicht entstanden.
Ja, ich habe Rückstände bzw einen Rückstand, ich bin aber noch voll im Zahlungsziel laut der aktuellen Mahnung und es darf halt einfach nciht gesperrt werden, daher hier die Frage wie ich vorgehen soll.
Danke dennoch für die Antwort!