Mitwirkungspflicht wo sind die Grenzen?
Hier nochmal in Kurzform da auf meine erste Frage keiner so richtig antworten konnte.
Kann es sein das ich bei einer freiwilligen stationären Reha teilweise unter 10 Stunden Ruhezeiten habe zwischen den Tagen, sprich 14 Stunden Anwesenheitspflicht bei Therapien??? Nach meiner Ansicht widerspricht dies deutlich dem Paragraph 65 SGB 1???
4 Antworten
Was soll bei solchen Fragen gleich ein Gesetz?
Wenn du immer 10 Stunden Schlaf brauchst, dann sprich mit dem zuständigen Arzt. In der Regel lassen sich doch solche Probleme mit vernünftigen Gesprächen lösen.
Ausserdem brauche ich nicht 10 Stunden Schlaf sondern etwas Freizeit um den Kopf freizubekommen, private Gespräche Besorgungen, Postkarten an die Kinder etc.
Wenn die Antwort der Klinik Leitung ist das machen wir immer so und es betrifft sie " ja nur" 2 Wochen lang und wenn ich meine Gesundung dadurch gefährdet sehe muss ich mich ja mal rechtlich informieren...
wenn ich deine andere Frage richtig deute, dann musst du dich um 6.45 bei der Station melden aber hast da ja noch keine Therapien oder sowas. musst einfach nur aufstehen und das wars oder.
die Therapien beginnen sicherlich nicht vor 8 uhr morgens und enden auch nicht erst 8 uhr abends?
Beginn 7.30 ist jetzt nichts ungewöhnliches. das hatte ich bei meinen Rehas immer, dass es zwischen 7 und 8 los ging. allerdings waren es neurologische Rehas. weiß nicht wie vergleichbar das ist.
aber 20:45 Ende? was wird denn so spät noch therapiert? kann mir schwer vorstellen was so spät noch gemacht wird...
Wird die Therapie denn aus Mitteln die auf dem SGB 1 basieren bezahlt?
Träger ist die DRV BW in meinem Fall und es geht um eine Reha zur Erhalt bzw Wiederherstellung der Arbeitskraft Abteilung Psychosomatik
Da gibt es doch bestimmt Gespräche mit einem Therapeuten, eine Gesprächsgruppe, Laberdies und Laberdas. Mach dabei dein Problem mit der Therapie zum Thema. Sag immer wieder, wie sehr es dich belastet und dass es dir Tag und Nacht durch den Kopf geht.
Machst du nicht mit, kann man dich rauswerfen und du wirst in Zukunft evtl. keine Reha mehr genehmigt bekommrn. Gegen das Urteil der Ärzte bist du praktisch machtlos. die Justiz verläasst sich auf die Gutachten der Fachleute und im psychischen Bereich, kann man dir ganz schnell alles möglich anhängen. Man muss bei Psychotherapien ja auch gut aufpassen, dass einem nicht noch Probleme eingeredet werden, die man gar nicht hat.
Nochmal zum verdeutlichen, ich bin freiwillig hier und bin dankbar für die Chance und für die Teilnahme an sich. Ich verstehe nur nicht das ich um diese Zeiten noch einen gelben Zettel bekommen kann wenn ich nicht aktiv teilnehmen kann... Also mir dann eine nicht ausreichende mitwirkungspflicht unterstellt wird die bei mehreren wiederholungen zu einem Problem mir zu Lasten ausgelegt wird. Mein Sporttherapeut lässt mich mittlerweile um 19.15 gehen, mein bezugstherapeut ist im Urlaub und seitens klinikleitung ist kein einsehen in Sicht. Daher wollte ich die Rechtliche Situation klären. Seitens der RV habe ich widersprüchliche Aussagen bekommen... Gibt es denn niemand der sich da wirklich auskennt??? =(
Ich habe noch nie bei einer Reha das erlebt, im Gegenteil eher zu wenig !!!
Therapie Beginn 7.30 ende 20.45 und dann 6.45 wieder melden, correct