Mittelfinger gezeigt nach Nötigung beim Überholen mit Lichthupe. Nun Angst vor Anzeige?
Ich hatte gestern die Situation das ich auf der Autobahn einem Lkw überholt habe. Der BMW Fahrer hinter mir hat darauf hin gedrängelt und das mit Lichthupe deutlich gemacht. Als er an mit vorbei für kann es sein das ich Ihm eventuell den Mittelfinger gezeigt habe...das Problem ist das Sie darauf hin hinter mir gefahren sind, sich wahrscheinlich mein Kennzeichen notiert haben und dann anschließend an mir vorbei gefahren sind und mir noch 2 mal den Mittelfinger gezeigt haben. Meine Frage: Er hatte jemanden auf dem Beifahrersitz als Zeugen im Falle einer Anzeige. Was kann ich dann ohne Zeugen machen? Eigentlich müsste Aussage gegen Aussage stehen?
Danke euch im Voraus.
4 Antworten
Du hast ihm den Stinkefinger gezeigt und er dir.
Ihr habt euch beide abgeregt und seid quitt.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wars das und mach dir keinen Kopf wegen einer möglichen Anzeige.
Hallo zusammen ich bin heute in einer engen Straße gefahren. Mein gegenüber ist einfach durchgezogen obwohl er die Autos auf seiner Seite hatte. Ich bin trotzdem rückwärts gefahren habe aber sauer gestikuliert (habe mit den Armen gewedelt). Er hat danach neben mir angehalten und mich und mein Kennzeichen fotografiert und behauptet ich hätte den Mittelfinger gezeigt und seine Beifahrerin wäre ja Zeugin. Leider war ich alleine im Auto. Wie wahrscheinlich ist es das er damit durch kommt?
Also nüchtern betrachtet hat der BMW hinter dir mit der Lichthupe eine Nötigung begangen und du mit dem Mittelfinger eine Beleidigung. Klar, das kann er Anzeigen, dann solltest du aber ebenfalls Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. In der Regel werden dann beide Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ich würde mir da aber keinen all zu großen Kopf machen :D
Es ist ein juristischer Irrglaube, insbesondere im Verkehrsrecht respektive hier Strafrecht im Verkehrsraum, dass ein Zeuge mehr Gewicht hat, wenn dieser im selben PKW ist und so der Situation, idr. als Freund, Arbeitskollege oder Familienmitglied gewertet wird.
Nein, es geht hier um Beweiswürdigung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung als Zeuge im Rahmen eines Strafprozesses. Familienangehörige, Freunde, Arbeitskollegen werden juristisch eben nicht als "unbefangener Zeuge" vor Gericht bewertet. Ihre Aussage hat natürlich immer ein gewisses Gewicht, aber niemals diese eines unabhängigen Zeugens.
Danke. Klar werde ich dann auch Anzeigen aber ich habe halt keine Zeugen und er seinem Freund. Aber naja danke dir.
Weisst du: Wenn mir jemand so nah auffährt, dann muss ich immer die Rückscheibe putzen!
Das wirkt viel besser als der Stinkefinger
Die hintere Scheibe muss ja auch sauber sein, damit du den Drängler besser erkennst.
Verliert dein Auto bei Dränglern eigentlich auch an Leistung? 😉
Nüchtern betrachtet hat der BMW Fahrer einen Beifahrer als Zeugen, der FS nicht ...