Mit welchen Konsequenzen hat ein Mieter zu rechnen, wenn er ungefragt in Altbau zusätzlich Lichtschalter/Lampen installiert?

7 Antworten

Also das der Bestandsschutz auch die Elektrik betrifft wäre mir neu, und wenn das Licht von fachmannisch gelegt wurde, am eigenen Strom hängt und am Ende des Mietverhältnissen zurückgebaut werden kann - sehe ich da keinerlei Konsequenzen, wenn die Beleuchtung des privaten Kellers jetzt allerdings am Gemeinschaftsstrom hängt kann man das als Diebstahl interpretieren und zumindest eine Abmahnung ggf auch eine Kündigung und eine Anzeige draus basteln


Bonye  23.07.2020, 23:56

Auch ein wichtiger Punkt, stimmt. 👍

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SS1257 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 00:15

Die Elektrik darf meines Wissens in einem Altbau mit Bestandsschutz nicht verändert werden. Das ist ja der Clou dabei. Wird in die Elektrik eingegriffen, verfällt der Bestandsschutz und alles muss auf den aktuellen Stand gebracht werden. Meine Mieter fühlen und handeln, als ob sie die Eigentümer wären und machen ungefragt was sie wollen. Dieser neue Lichtschalter und die zusätzliche! Lampe im Keller wurden nicht angefragt. Was sie sonst noch verändert haben könnten, kann ich ja nicht wissen, da ich selbstverständlich ohne Grund keinen Zugang zu den Zimmern habe. Wie ist hier die Rechtslage? Könnte ich Abmahnen und auf Rückbau bestehen?

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schleudermaxe  24.07.2020, 06:09
@SS1257

Und laut Mietvertrag müssen die das, Erlaubnis einholen (einklagen) um eine Lampe aufzuhängen?

Du kannst kein Vermieter sein, wenn solche Fragen kommen.

Es wurde doch der E-Check gemacht (in meinem Bestand Standart!) beim Einzug und somit wird beim Auszug abgeglichen, ob noch alles passt.

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Blume8576  24.07.2020, 07:30
@schleudermaxe

Der E- Check ist keine Pflicht und Hobby Bastler schrauben planlos an der Elektrik herum.

.....es wird kein Messprotokoll geben....

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schleudermaxe  24.07.2020, 13:20
@Blume8576

Was ist das denn für ein Vermieter? Bruchbude, uralte E-Anlage, und noch nie ein E-Check vollzogen, den ja auch noch der Mieter bezahlt.

Also bitte.

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Eine Abmahnung wäre möglich.

Außerdem muss der neue Zustand der elektrischen Anlage von einem Elektromeister neu abgenommen werden. Kosten die dadurch anfallen, hat der Mieter zu tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

ich denke gar keine, die wollten einfach nur mehr licht haben, die haben das wahrscheinlich nicht mal gewusst. wenn du es ansprichst würden sie sich wohl bestimmt auch dafür entschuldigen, klar könntest du auf dein recht bestehen, aber willst du wirklich so fies sein oder bist du irgendwo auch ein mensch und hast mal nen fehler gemacht und bist dann auch froh, wenn man dir den verzeiht?

Wie? Rechnen?

Im Mietgegenstand ist der Mieter doch Hausherr, so jedenfalls der BGH.

Er muss beim Auszug die Lampe mitnehmen, was sonst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lass es von einem Elektriker prüfen / korrigieren / abnehmen und die Rechnung sollen die Mieter bezahlen.

Bauliche Veränderungen an fremden Eigentum sind nicht ok, egal ob Altbau oder nicht.

Wenn der Elektriker sagt das sei ok und der Brandschutz ist gewährleistet bist du auf der sicheren Seite. Ist es nicht ok soll er korrigieren.

Die Kosten werden den Mietern hoffentlich eine Lehre sein und sie fragen zukünftig bevor sie was tun.