Mit Versicherungs Kennzeichen ins Ausland?

5 Antworten

Also ins Ausland wird schwierig, das 60kmh gefahre ist in De rein National geregelt.

Im Ausland fahren kann also schwierig sein, da würde ich eine Explizite Anfrage an das zu bereisende Land stellen bzw mich an eine dort zukünftige Stelle wenden.

Da im Zweifel über 45kmh unter 15ps die Führerscheinklasse A1 im EU Gebiet benötigt wird. Wie gesagt, einfach fragen, ob die 60kmh Regelung anerkannt wird

Mfg

Der am ist ein eu Führerschein.

Allerdings hab ich was im Kopf, dass das mit der simme ne Ausnahmeregelung ist, die es so nur in Deutschland gibt


Simon3827 
Beitragsersteller
 03.04.2023, 17:23

Ah, OK, das wäre natürlich schade aber danke… Ich warte mal auf weitere Antworten. :D

Verstehe ich es richtig:
ich darf mit der Simson nicht fahren weil sie 60 geht? Wenn ich mit der Zündapp CS 50 Fahre wäre es erlaubt, wenn meine Versicherung auch im Ausland gilt?


dieneuelinie  03.04.2023, 18:53

Nicht ganz. Deine Zündapp CS darf nur 40 km/h fahren. Die 50 km/h Regelung kam erst 1986. Da war dieses Fahrzeug meines Wissens nicht mehr auf dem Markt. Richtig ist aber, dass die Regelung für DDR Kleinkrafträder nur in Deutschland gilt.

Bauart bedingt darf ich damit 60 km/h fahren. Auch mit dem AM Führerschein.

Richtig, weil es dafür eine Ausnahmeregelung in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung gibt.

Ich bezweifle in höchstem Maße, dass andere Länder extra Übergangsregelungen für DDR-Fahrzeuge eingeführt haben.

Wo dein Versicherungsschutz gilt, kannst du in deinen Vertragsbedingungen nachlesen. Am Beispiel der HUK Coburg würde dort stehen:

A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

PegasusTier49  03.04.2023, 17:50

Oder einfach bei der Versicherung nachfragen, um sicherzugehen.

Für Fahrten ins beziehungsweise im Ausland ist eine sogenannte grüne Versicherungskarte notwendig. Diese stellt die Versicherungsgesellschaft aus. Damit ist das Fahrzeug in allen EU-Staaten sowie in Gebieten, die zur EU gehören, versichert. Allerdings richtet sich der Versicherungsschutz dann nach den gesetzlichen Mindeststandards des jeweiligen Landes.

Wichtig: Eine in Deutschland abgeschlossene Mopedversicherung gilt nicht für Fahrzeuge, die dauerhaft im Ausland – etwa am eigenen Feriendomizil – genutzt werden.

Woher ich das weiß:Recherche