Mit Psychischer Vorerkrankung und Laktoseintoleranz zur Bundeswehr/Polizei?
Hallo, ich würde mich gerne bei der Bundeswehr und Polizei bewerben, habe bis jetzt aber immer gezögert. Ich hatte vor Jahren mal eine Angststörung und war in Therapie. Dies ist ein paar Jahre her und fühle mich tatsächlich nicht mehr betroffen, heißt ich lebe so ganz normal. Dazu habe ich eine relativ ausgeprägte Laktoseintoleranz, vom Arzt bestätigt. Mit Tabletten ist das aber gar kein Problem und kann auch alles essen/trinken. Jedoch befürchte ich, dass meine Chancen bei 0 liegen. Was ist eure Meinung ?
4 Antworten
Die Angststörung sehe ich nicht so als Problem, wenn du in der Lage bist, offen damit umzugehen. Da ist der Rat, es zu verschweigen, denkbar schlecht.
Gut wäre es, diese Zeit sachlich zu reflektieren. Dabei ist es kein Fehler, zuzugeben, dass man damals Hilfe brauchte. Es kann positiv sein, wenn man glaubhaft darlegen kann, etwas gelernt zu haben. Das es inzwischen Strategien gibt, mit Angst umzugehen und das sie seitdem gar nicht mehr auftritt.
Das mit der Laktose sehe ich viel kritischer, weil eine Medikamentenpflicht besteht. Da sind zum einen Kosten für deine Behandlung, die in Zukunft der Steuerzahler übernimmt. Ihm ist nicht zuzumuten, seinem Land Anwärter zu finanzieren, die von Beginn an Kosten verursachen. Zumal hunderte von Bewerbern zur Verfügung stehen werden, bei denen das nicht der Fall ist.
Zum andern ist auch deine Versorgung in Großeinsatzlagen problematisch. Da gibt es Lunchpakete. Und nicht zwingend Freigang für die Apotheke.
Wenn das wirklich nur eine kleine Tablette ist, die du dir notfalls in die Hosentasche steckst und nicht mit hausieren gehst, wenn auch dein Hausarzt mitziehen würde, könnte es ganz vielleicht hefen, die Intoleranz in Hypersensibilität umzutaufen.
Gruß S.
Du musst sehr Wortgewand und vorbereitet in das Interview gehen, um die Angststörung zu verteidigen.
Wenn man dich da einlädt und du zeigst die Diagnose an, wird das aber zu 95% nichts. Viele behalten eine solche Erkrankung für sich, auch wenn das ein Dienstvergehen wäre.
Was du da offen legst, entscheidest du selbst. Die sagen man soll alte OP Berichte und Arztbriefe usw mitführen, wenn vorhanden.
Du könntest natürlich einfach behaupten, du seist gesund. Letztendlich gilt der medizinische Datenschutz. Wenn das aber rauskommt, wirst du mit ziemlicher Sicherheit sofort vom Dienst entfernt.
Deshalb muss man sich das gut überlegen, indem man z.B. sagt etwas sei neu aufgetreten oder so, wenn es im Dienst vorkommt.
Ah. Okay. Ich habe mal gehört, dass man einen Wisch unterschreiben muss, dass sie in deine Akte schauen dürfen, wenn nicht, ist man direkt raus.
Welche Akte sollte das denn sein?
Dein Hausarzt stellt einen Bogen mit allen Erkrankungen aus - wenn du ihn lässt.
ich würde mich gerne bei der Bundeswehr und Polizei bewerben,
Das kannst du auch, aber meine Einschätzung ist, dass du weder für die Bundeswehr noch für die Polizei tauglich bist. Für die Polizei schon deshalb nicht, weil man niemanden nimmt, der ein Arbeitsleben lang dienstfähig sein soll, aber schon Vorerkrankungen hat.
Bei der Bundeswehr bist du nicht "feldverwendungsfähig", du könntest also nicht in einen Einsatz geschickt werden. Also bleiben nur Verwendungen, die höchstens 1 Jahr dauern, im FWD.
Laktoseintoleranz stellt grundsätzlich kein Problem dar.
Die Angststörung kann jedoch zu Problemen führen, sofern diese nicht "ausgeheilt" (sprich austherapiert) ist.
Laktoseintoleranz stellt grundsätzlich kein Problem dar.
Sehr gewagte Aussage. Woher nimmst du diese Sicherheit? Es besteht Medikamentenpflicht ....
Meine eigene Laktoseintoleranz und dem Wissen das es weder meinen jetzigen Dienstherren noch die Bundeswehr dahingehend gestört hat. Im übrigen gibt es , grade zur Laktoseintoleranz, diesbezüglich auch Gerichtsurteile
Eine Laktoseintoleranz bedeutet im übrigen keine Tablettenpflicht.
Naja du wirfst ne Tablette ein und denn kannst du Milch trinken etc ohne die Begleiterscheinungen die man halt so hat. Oder aber man stellt seine Ernährung um. Der FS müsste mich Lügen strafen, aber es ist bei der Laktoseintoleranz nicht erforderlich eine Dauermedikation durchzuführen, wie bspw. bei einer Pollenallergie.
Muss man beim Auswahlverfahren nicht seine gesundheitliche Vergangenheit offen legen in Form von der Akte ?