Mit Moped vor der Polizei flüchten?

6 Antworten

Mit 32 ps werden die dich eh einholen, 132ps wäre was anderes, dann sehen die dich nach 5 Sekunden nicht mehr, wenn die im Auto sitzen. Soweit ich weiß ist es nicht illegal vor dieser Polizei zu flüchten aber wenn du dabei andere gefährdet hast ist das sicherlich mindestens einen gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und die sehen ja dein Nummernschild wenn die hinter dir sind, den Schein gibst du dann auch garantiert ab.


Nb9182 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 21:30

Nummerntafel gibt es nicht

0
skipworkman  23.12.2021, 21:35
@Nb9182

Aso, dann wäre halt die Frage ob die wissen wo jemand wohnt oder nicht oder ob das jemand gemeldet hat. Aber wie gesagt mit 32ps würde ich sowas nicht bringen, ein guter Autofahrer holt dich dann ein, außer man fährt übers Gelände. Ich habe aber alles bisher durch reden und vernünftiges Verhalten regeln können.

0
Nb9182 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 20:29
@skipworkman

Ehrlich gesagt bin ich mir ziemlich sicher das ich jedes Auto bis 200ps abziehe😅 Es ist eine 2takter... 0-100 sind knappe 5sekunden. Aber ich habe sowieso nicht vor sowas zu machen

0
skipworkman  24.12.2021, 20:41
@Nb9182

Sollte man auch nicht 😅 es kommt halt auf die Strecke an, Autos haben meist Vorteile in Kurven und beim bremsen, da können die einem schon recht nahe kommen. Aber Klar, bei halbwegs gerader Strecke biste schnell außer Sicht mit dem Mopped.

0
Zanora  24.12.2021, 07:37

Wenn es ein guter Motorradfahrer ist, dazu ne sehr kurvenreiche Strecke, hat ein normaler Polizeiwagen keine Chance. Auch mit 32PS. Außer es ist ein Sportwagen. Aber spätestens nach der Kurvenreichen Strecke muß man sich gut und ganz schnell verstecken weil da hat man mit 32 PS eher verloren....

1
skipworkman  24.12.2021, 07:46
@Zanora

Ich glaube auch bei kurven hast du dann verloren, weil du mit dem Auto schneller durch die Kurven kommst, als mit dem Mopped. Wenn dann brauchst du mehr Leistung, mit 32ps geht geht nicht so viel, weil dann kannst du auf den Graden nicht einfach wegziehen. Außer du hast ne Gelände Karre und kannst dann durch den Wald oder über den Feldweg, da komnste mit dem Auto natürlich nicht hinterher.

Mein Mopped hat etwa 140ps und dann gibts du einmal Gas und dann ist das Auto einen Kilometer hinter drin. Mit 32ps wird das schwierig, außer der Fahrer Ist wirklich trainiert.

0
Zanora  24.12.2021, 08:15
@skipworkman

Wird schon verdammt schwer. Aber wenn ich so an gewisse Pässe denke, hm da schließe ich das nicht ganz aus. Ein Gaskranker ist mal flott an nem Wagen vorbei wo die Polizei gar kein Platz hat zum überholen.

Ganz klar mit 140 PS kannst da davon fliegen. Ich hatte ne Suzi die hatte gut 190 PS und dazu noch auf Ritzel. War schon etwas gesponnen, aber ich wollte es halt einfach ;) aber die Zeiten sind vorbei. Trotz der Leistung wäre mir nie in den Sinn gekommen vor der Polizei abzuhauen. Bei uns in der Gegend ist es nämlich so, daß auf bekannten Motorradstrecken grundsätzlich zwei Streifenwagen stehen. Einer der auffordert anzuhalten und ein paar Kilometer einer der sich zur Not in den Weg stellt. Da bräuchte man dann sowas wo man mitten in die Pampa kann.

1

Der Führerschein wird eine Zeit lang weg sein und eine Geldstrafe gibts auch. Ich kenne einen, der ist betrunken Moped gefahren, auch mit Fluchtversuch, und als sie ihn dann doch erwischt haben hatte er 0,9 Promille.

Das waren glaube ich damals 4 Monate ohne Führerschein sowie 400€ Strafe und auch noch 2 verpflichtende Gesprächsstunden bei einem Psychiater, die ihm angeordnet wurden :D

Zwar kacke, aber alles "halb so wild". Denke beim getunten moped ist es Ähnlich (Gefährdung für Straßenverkehr, Fluchtversuch, etc. ist ja das selbe wie in meinem Beispiel denke ich)

Es kommt außerdem drauf an, ob man dann nachdem man geschnappt wurde doch noch freundlich zur Polizei war, oder ob man sich "aufgemuckt" hat, was zusätzlich die Strafe erhöhen würde.

Bei einer Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf einem KRad ohne Straßenverkehrszulassung sehe ich zwei ( besonders ) schwerwiegende Straftatbestände in Kombination :

- § 315 StGB ---> ( vorsätzliche ) Gefährdung des Straßenverkehrs

- § 6 PflVG ---> Verstoß gegen das KFZ - Pflichtversicherungsgesetz

optional noch dazu :

- § 21 StVG ---> Fahren ohne Fahrerlaubnis

Alleine der 315-er ist bei Vorsatz in besonders schweren Fällen mit bis zu zwei Jahren Haft ( oder Geldstrafe ) belegt .

Beim 21er und 6-er kann das Fahrzeug ( bei vorsätzlicher Begehung ) eingezogen werden . Zudem bis jeweils zu 12 Monate Haft oder Geldstrafe .

Solltest Du eine Fahrerlaubnis besitzen , so wäre sie alleine schon wegen dem 315-er grundlegend , oder beim 6-er weg mit Sperrfrist gegen Wiedererteilung nicht unter 6 Monaten .

MPU wäre bei Antrag auf Neuerteilung einer FE nahezu sicher gebucht .

Die resultierende Strafe ( Haft oder Geldstrafe ) richtet sich nach der Frage , ob der Richter Tateinheit , oder Tatmehrheit sieht . Davon hängt dann ab , ob nur das schwerwiegendste Tatmerkmal ( hier der 315-er ) maximal in seinem Strafrahmen angewandt werden kann , oder ob eine Gesamtstrafenbildung mit der fiktiven Möglichkeit der Überschreitung des Strafrahmens des schwerwiegensten Tatbestandes möglich wäre .

Bei mehr als 1 Jahr Haftstrafe wird es bereits schwierig mit Aussetzung zu Bewährung , bei mehr als 2 Jahren ist Bewährung ausgeschlossen .

Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe erfolgt zudem ein Eintrag ins Führungszeugnis .

Straftaten

sagt dir der richter per urteil

das ist kein Spass

Es wurde dann heißen dieses und jenes in Tateinheit mit xy. Letzten Endes entscheidet dann in Richter was kommt