Mit Luftgewehr im Garten schießen?
Hallo Leute.
Mein Onkel hat mir (16 Jahre alt) das Luftgewehr 'Diana Panther 21' geschenkt.
Da unser Keller keinen wirklich langen Korridor hat, habe ich mir überlegt, in unserem relativ großem Garten zu schießen (~30m lang, ~10m breit).
Für meinen Vater wäre das O.K., aber ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Lage aussieht. Ich habe schon gegooglet, aber die Antworten gehen stark auseinander.
Wäre also super, wenn jemand mit Wissen (Vermutungen bringen mich nicht weiter) antworten könnte.
Danke!
PS: Einen Kugelfang und Holswand habe ich da, die Projektile können also nicht das Grundstück verlassen.
11 Antworten
Tu, was du nicht lassen kannst. Wenn ein Nachbar dann die Polizei ruft und die vorbei kommen, wirst du sehen, welche Folgen das hat. Dieses Luftgewehr ist nämlich erst ab 18 Jahre erlaubt.
http://www.waffensachkundepruefung.de/img/erklaerung.pdf
Dann lies mal ganz besonders sorgfältig die Seite 3 in dem Link, da steht es eindeutig, dass er das nicht darf. Auf einem Schießstand schon, aber nicht auf einem Privatgrundstück. Und Erwachsene, die es erlauben, machen sich strafbar. Dieses Luftgewehr ist ab 18 Jahre, wer mal ein wenig recherchiert, wird es auch finden.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
es reicht wenn eine völljährige person anwesend ist. da er 16 ist muß er auch nicht ständig unter aufsicht stehen.
als was willst du mir jetzt erzählen ????
Immer noch, dass der FS mit der Waffe auf einem Privatgrundstück nicht herum zu ballern hat.
Wenn jemand, der Waffensachkunde unterrichtet, dies so aussagt, wird es ja wohl stimmen.
Und bei aller Vorsicht, es kann auch immer mal zu Querschlägern kommen, wäre nicht das erste Mal.
Ich habe nichts gegen Waffen, ganz im Gegenteil. Mein Vater ist Jäger und besitzt genug Waffen. Ich habe nur etwas dagegen, wenn unerfahrene Jugendliche meinen, sie müßten sich aufspielen.
Hallo YK1972,
verstehe deine Bedenken, aber ich gehe bei " TheAppleLove " davon aus, dass er schon weiß was er macht. Habe nicht den Anschein, dass er sich aufspielen will oder gar wild umher "ballern" möchte. Alleine die Tatsache, dass er sich erst über die Gesetzeslage vergewissern möchte, zeigt doch schon von seiner Gewissenhaftigkeit.
L.G. Josefiene
Ja dürfen Sie, aber ausschließlich auf zugelassenen Schießstätten weil es dafür einen Ausnahmeparagraphen gibt (§27 Absatz 3)
Für alle anderen Orte gilt der Grundsatz in §2 Absatz 1
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ich würde mir selber wünschen das es anders wäre und ich meinen Sohn zu Hause schiessen lassen dürfte.
Gruß Jake
ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. 1. Umgang mit Waffen in D ist erst ab 18 Jahre, somit ist dein Onkel Straftäter! 2. Das Schießen im Garten wäre einem Volljährigen erlaubt, dir mit 16 Jahren nicht, somit wieder ein Gesetzesverstoß, einmal von Dir und dann von demjenigen der dich schießen lässt. Im Schützenverein, auf eine genehmigten abgenommenen Schießstätte unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson ist das Schießen mit Luftdruckwaffen ab 12 Jahren erlaubt, mit schriftl. Einverständnis der Personensorgeberechtigten! Lernt man alles bei www.waffensachkundepruefung.de
das ist im Waffengesetz §2 und 6 beschrieben. In § 12 Waffg. steht, dass man im Garten schießen darf, das gilt aber eben nicht für Jugendliche (siehe §2), denn das Schießen ist Umgang mit Waffen.
Beste Antwort bisher, dafür würde ich 3 Daumen hoch geben wenn das möglich wäre.
Gruß Jake
PS: Das Problem bei dr Sache ist, das der Threadstarter gerne eine Antwort hätte die ihm einen Freibrief für das Schiessen im Garten erlaubt. Deshalb kritisiert er immer das es unterschiedliche Meinungen gibt. Die Gesetzeslage ist da aber ganz klar: unter 18 nur auf dem Schiessstand.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. :-) Wenn Dich keiner sieht...... Früher war das völlig normal, das Jugendliche Umgang mit LGs hatten, die Zeiten sind halt leider vorbei, auch dank der Hysterie die in den Medien und von sogenannten "Gutmenschen" gemacht wird.
Frage lieber erst mal die Nachbarn. Nicht das irgend wann die BLAUEN bei Dir vor der Tür stehen.
wenn eine völljährige person anwesend ist und die kugeln nicht das grundstück verlassen können sie 1000 mal die polizei rufen... da passiert nichts
Hallo blub747, nur ein Kugelfang reicht nicht aus. Er muss auch zu allen Seiten eine Vorkehrung treffen, damit auch seitlich keine Kugel das Grundstück verlassen kann. Gerade bei einer ungeübten Person kann es vorkommen dass die Kugel nicht dort landet wo sie eigentlich hin sollte.
Kannst du mir dafür bitte die Quelle geben , damit ich hier eine klare Antwort bekomme? Danke!
nein das verstehst du richtig ...
da du 16 bist und deine eltern davon ausgehen können das du vernüftig damit umgehst und nichts anstellt muß er nicht die ganze zeit daneben stehen....
http://www.waffensachkundepruefung.de/img/erklaerung.pdf
Seite 3 ist denke ich aussagekräftig genug.
ist das schön
eine fernünftige kritik und ein berechtiger einwand den man vernünftig vor bringt ... das bei dem thema ....
eine seltenheit ^^
du hast recht .. hab das jetzt unterschlagen
na so alt ist die waffe nicht
wenn es ein f im fünfeck hat kannst du schiessen. mußt nur darauf achten das du ein kugelfang hast und die projektiele nicht das grundstück nicht verlässt. da du erst 16 bist muß zumindest eine weitere volljährige person sich auf dem grundstück befindet die "aufpasst"
Nein, dann darf er mit dieser Waffe auf einem Privatgrundstück gar nicht schießen, sondern dürfte dies nur auf einem Schießstand. Und die volljährige Person, die ihm das Schießen auf einem Privatgrundstück erlaubt, mit dieser Waffe macht sich strafbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
es reicht wenn eine völljährige person anwesend ist. da er 16 ist muß er auch nicht ständig unter aufsicht stehen.
als was willst du mir jetzt erzählen ????
Na das sind mal gute Nachrichten :) Dankeschön blub. Werde mal meinen Nachbarn bescheid sagen, dass ich keine Al Quaida-Ausbildung beginne ^^
Leider fehlen da wichtige Punkte aus dem Waffengesetz.
Die Ausnahme für das Schiessen durch Jugendliche ist ausschließlich auf zugelassene Schießstände beschränkt:
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
Für das Schiessen im Garten gilt: § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
...also nicht erwischen lassen. ;-)
Gruß Jake
mußt nur darauf achten das du ein kugelfang hast und die projektile nicht das grundstück verlassen ..
Unter dem Logo befindet sich ein winziges Fünfeck mit F drin. Was genau bedeutet das? Kugelfang hab ich da.
das die waffe in deutschland frei erwebbrar ist und man sie ohne wbk oder sonstwas besitzen darf. sie entsprechen der deutschen regelungen und hat nur maximal 7.5 joule
einige ältere waffen oder welche aus der ddr haben dieses dreieck nicht und haben auch mehr energie. die darf man auch legal besitzen, aber nur auf freigegebenen ständen schiessen.
allerdings ist das für ein laien nicht so einfach zu unterscheiden was legal ist oder nicht, deswegen sollte man als unwissender sich erstmal auf waffen mit f beschränken
ich bin davon ausgegangen das es klar ist das man sie erst ab 18 kaufen... das könnte man mir evtl anlasten
da wir die ganze zeit von einem luftgewehr reden sollte jedem klar sein das es sich auf luftdruckwaffen besieht und ich natürlich kein mg oder granatwerfer meine
Wenn du damit fertig wirst, daß das FBI und so weiter bei dir aufkreuzen und dich, deinen Vater und das Luftgewehr in Beschlag nehmen, dann ist das erlaubt.
Spaß beiseite. Es ist natürlich nicht erlaubt. Stell dir mal vor, da kommt ein Fußgänger und den erwischst du, wenn du zufälligerweise aus dem Garten schießt. Habe keine Gesetzeslage, wo das drinnen steht.
Hallo Tomasm7777777,er hat ja geschrieben dass das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann. Wenn er die richtigen Vorkehrungen getroffen hat, darf er schießen.
Hallo YK1972, hast du ein anderes Waffengesetz wie wir ? Schießen mit Luftdruckwaffen (Zeichen) Waffengesetz §12 Abs. 4(1)
Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf es nicht, wer in einer Schießstätte (§27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten und darüber hinaus ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum. Schießen darf man nur mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen. das heißt: Sie dürfen in Schießstätten (z.B. Schützenhaus, Schützenverein etc.) und innerhalb ihres eigenen Besitzes (z.B. Haus, Garten, Grundstück) mit den Waffen schießen. Ebenfalls darf innerhalb des Besitzes anderer (Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt, z.B. Freund, Nachbar etc.) geschossen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse (Kugeln, Diabolos, etc.) das Grundstück nicht verlassen. Außerhalb des eigenen Hauses, Garten, Grundstückes etc. darf ohne Genehmigung auf keinen Fall geschossen werden!
Das ist richtig, aber es gilt dabei auch immer der §2 :
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gruß Jake
Ein Fußgänger in meinem Hintergarten? :D Ok??
Wir haben einen massiven Holzzaun mit gestapelten Holzscheiten davor, da kann nichts rausfliegen. Aber danke für deine Antwort!
auch minderjährige dürfen damit schiessen .. also erzähle nicht so ein müll