Mit klasse L 40 KMH fahren
Hallo ,ich bin 15 jahre und habe die sondergenehmigung für die klasse l bekommen, mit klasse l darf man eine bauartbestimmte höchstgeschwindigkeit von nich mehr als 32 kmh fahren wir haben einen deutz-fahr agrofarm traktor mit 85 ps welcher laut tacho 38 kmh anzeigt (fährt aber warsch. schneller ) hab selten einen traktor gesehen der 32 kmh fährt meistens sind es 25, 40, 50 und 60 kmh wo gefahren werden. nun zu meiner frage was ist wenn ich mit unserem traktor wo man warsch. die klasse t benötigt mit den agngeblichen 38 kmh fahre und mich die polizei aufhält? natürlich gibt es immer die leute die schreiben führerscheinsperre bis zu jahren ... ich wohne in bayern und ich glaube dass die polizisten das nicht ganz so eng sehen was denkt ihr darüber?
6 Antworten
der tacho von deinem trecker (und jeder andere eines kfzs auch) darf gesetzlich nicht weniger anzeigen als die tatsächliche geswchwindigkeit. die regel ist, dass sie meist 10% mehr anzeigen als tatsächlich. also wird er vermutlich ca 35 km/h laufen. falls du dann tatsächlich geblitzt wirst (wo denn - höchsten in der 30er zone) wird immer 3 km/h toleranz abgezogen. also alles im grünen bereich. allerdings könnte die bestimmung "bauartbedingt nicht mehr als 32 km/h" probleme bereiten. was sagt die zulassungsbescheinigung über die höchstgeswchwindigkeit aus? das wird eher der knackpunkt sein, wenn sie höher als 32 km/h ist, weil 40 eine der grenzen ist.
ja aber was du noch tun könntest: den Bullog auf 32 km/h drosseln. Haben wir bei unseren Traktoren auch gemacht. 2 würden eigentlich 50 km/h gehen aber damit ich auch mit 16 schon mit ihnen fahren darf, haben wir sie jeweils auf 40 drosseln lassen. und von 38 oder 35 km/h auf 32 drosseln ist ja auch nicht schlimm. diese paar km/h gehen auch niemanden ab, oder? Das macht ja fast nicht aus. und wenn du sie drosseln lässt, bist du rechtlich gesehen immer auf der sicheren Seite!
Deutz Fahr Agrofarm 85:
PS / kW: 85 PS / 63 kW
Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h
Darfst Du also mit Klasse L nicht fahren. Und auch in Bayern kannst Du an Polizisten geraten, die beide Augen zudrücken oder an einen Paragraphenreiter (besonders strikt sind die jüngeren Uniformträger, die sich ihre Sterne verdienen wollen), der Dir eins reinwürgt.
Schlimmster Fall für Dich: Führerschein weg, 3-6 Monate Sperre, Sozialstunden
Schlimmster Fall für deine Eltern: Du fährst ohne gültige Fahrerlaubnis. Es kommt zu einem Unfall. Die Versicherung nimmt deine Eltern in Regress. Da kommen schnell 6-stellige Summen zusammen.
Ach ja: Der Führerschein des Halters (nehme mal an ein Elternteil) kann auch eingezogen werden!
Soweit ok, aber bei Ersttätern gibt es noch keine Führerscheinsperre, auch wird der Halter nicht gleich seine Fahrerlaubnis verlieren. Aber mit 10 - 20 Tagessätzen als Strafe wird er rechenen müssen.
http://www.auto-und-verkehr.de/artikel/399/Strafh%C3%B6he--Regelstrafe-f%C3%BCr-Erstt%C3%A4ter
Auch ist der Regress der Versicherung auf 5.000 - max. 10.000 € begrenzt.
lass ihn beim tüv vorfahren und der soll dann entscheiden wie gedrosselt wird und wie schnell der dann noch fahren darf, dann machst du 30 er schild hin und dann passt das normal / klasse traktor wir haben 106 mk3 von wo kommt ihr
kommt immer drauf an in wessen hände du fällst,sie müssen es beweisen können und drandenken mit hänger nur 25 kmh
wie viel kostet so eine drosselung, wer macht das, muss man dafür zum tüv?