Steht es wirklich im Führungszeugnis?
Die Staatsanwaltschaft hat mir Auskunft gegeben, das meine Anzeige eingestellt worden ist und dies im Bundeszentralregister steht. Ich habe übrigens kein Brief schwarz auf weiß bekommen, das die Anzeige eingestellt ist
( Begründung: weil ich damals den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt habe)
Nur meines Wissens meine ich das eingestellte Verfahren NICHT im Führungszeugnis steht doch die Person von der Staatsanwaltschaft hat mir dies so mitgeteilt.
Ich weiß halt wirklich nicht, was stimmt und hoffe hier hat jemand Ahnung
Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt es würde im erweiterten Führungszeugnis stehen
2 Antworten
Die Staatsamwaltschaft hat dir mitgeteilt, dass es im Bundeszentralregister steht, und nicht, dass es im Führungszeugnis steht.
Das sind 2 verschiedene Dinge. Das Führungszeugnis ist nur ein Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Nicht alles was im Bundeszentralregister steht wird ins Führungszeugnis eingetragen.
Das steht nicht gesondert nur im Erweitertem. Das würde dann auch im Einfachem stehen.
In das Führungszeugnis werden auch nur Verurteilungen aufgenommen. Fallen gelassene Anklagen nicht.
Die Anzeige wurde eingestellt nach dem Jugendstrafgesetz aber mit einer Eintragung ins Register. So wurde mir das wirklich erklärt. Aber verstehe dann, nicht wieso es im Führungszeugnis stehen sollte laut Ansicht der Mitarbeiterin
Vllt meinte man das Erziehungsregister, das gibt's auch... In das Thema müsste ich mich aber erst reinlesen...
Auch hier gibt es Auszüge
Ich weiß was du meinst, ich bin auch verwundert weil ich nicht verstehe wieso die Frau behauptet es würde im Führungszeugnis stehen. Das Verfahren wurde komplett eingestellt aber halt der Eintrag ins Register.
Bundeszentralregister und Führungszeugnis sind zwei verschiedene Dinge. Ins Bzr können nur Behörden, Gerichte usw. Einblick nehmen.
Ich habe extra nachgefragt und sie meinte es steht im erweiterten Führungszeugnis deswegen bin ich so verwirrt