Mit einem gesunden Auge zur Polizei?

5 Antworten

Da im Alter die Sehleistung naturgemäß sowieso nachlässt, wird sich kaum ein Dienstherr jemanden lebenslang an's Bein binden, bei dem von Anfang an klar ist, dass er nicht die Pensions-Altersgrenze erreicht, sondern schon zuvor aus gesundheitlichen Gründen PDU wird und somit als Frühpensionär Geld kostet.

Meine Meinung: Das wird nichts. Dennoch solltest Du es versuchen, wer weiß was passiert. Ich wünsche viel Glück.

Wann ist keine Polizeidiensttauglichkeit gegeben?

Es gibt eine Reihe von Beeinträchtigungen des Sehorgans, die zur Folge haben, dass Sie als polizeidienstuntauglich eingestuft werden. Eine Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst ist dann leider nicht möglich. Dies ist der Fall, wenn bei Ihnen eines oder mehrere der folgenden Merkmale vorliegen:

  • Ihre Sehleistung liegt ohne Sehhilfe unter 50%, wenn Sie jünger sind als 20 Jahre, bzw. unter 30%, wenn Sie älter sind als 20 Jahre. Dabei gilt dieser Grenzwert für jedes Auge. Sie müssen also auf jedem Auge ohne Hilfsmittel mindestens 50 bzw. 30% sehen.
  • Trotz Sehhilfe bleibt Ihre Sehschärfe auf einem Auge unter 80%. Dabei ist es unerheblich, wenn Sie auf dem anderen Auge sogar eine Sehleistung von 100% haben.
  • Sie sind weitsichtig und Ihre Dioptrienzahl liegt bei einem oder bei beiden Augen bei über +2,5.
  • Der Unterschied zwischen den Fehlsichtigkeiten Ihrer Augen ist größer als 2,5 Dioptrien.
  • Bei einer vorliegenden Fehlsichtigkeit ergibt sich im Zusammenspiel aus Weit- oder Kurzsichtigkeit und Stabsichtigkeit eine Gesamtdioptrienzahl von mehr als +/-2,5 (astigmatische Komponente).
  • Ihr räumliches Sehvermögen, Ihre Sehschärfe in der Dämmerung oder Ihr Gesichtfeld ist eingeschränkt oder Ihre Blendungsempfindlichkeit ist erhöht.
  • Ihr Farbensinn ist beeinträchtigt oder Sie leiden an Rot-Grün-Blindheit.
  • Sie haben eine Missbildung oder einen Defekt am Augapfel, den Augenmuskeln, den Augenlidern, den Tränenorganen, der Hornhaut oder dem inneren Auge. Gleiches gilt bei einer Krankheit, die chronisch ist oder zu Rückfällen neigt.
  • Sie schielen oder leiden an Lähmungen der Augenmuskeln oder Nystagmus (Augenzittern).
  • Ihr Augendruck ist auf über 20 mmHg erhöht.
  • Sie haben eine Augenkrankheit oder leiden an einer Brechungsanomalie, die es notwendig macht, Kontaktlinsen oder Intraokularlinsen zu tragen.
  • Bei Ihnen wurde ein Eingriff an den Augen vorgenommen, z.B. eine Laser-OP, zu dem noch keine klare Prognose abgegeben werden kann.

https://www.polizeitest.de/polizei-bewerbung-trotz-brille-zur-polizei/

Mit nur 20% auf einem Auge sieht es für dich schlecht aus - schon auch wegen der Tauglichkeit zum tragen einer Dienstwaffe.

Das reicht nicht. Beide Augen müssen einen Visus von 0,5 (50%) haben. Ab 21 Jahren 0,3 (30%).

Gruß S.

Bei der Bundeswehr ist es kein Problem.

Das ist so absolut nicht richtig. Als Stabsdienstsoldat mag das gehen, als Berufssoldat nicht. Und auch nicht als Zeitsoldat in bestimmten Verwendungen.

Berufssoldat = Unkündbares, beamtenähnliches Dienstverhältnis

Polizei = Beamter

Das wird nichts, weder bei der Bundeswehr, noch bei der Polizei.

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn ich kenne mich mit den verschiedenen Bundesländern und den Einstellungsanforderungen für den Polizeidienst nicht perfekt aus.

Aber die Bundespolizei schließt eine Einstellung in folgendem Falle aus:

Die Sehleistung (unkorrigierte Sehschärfe Fernvisus) beträgt auf einem Auge vor der Vollendung des 20. Lebensjahres bereits weniger als 50 Prozent bzw. ab Vollendung des 20. Lebensjahres weniger als 30 Prozent

Die einzelnen Bundesländer können das ggf. anders sehen, da würde ich mich dann ggf. mal informieren. Aber ideal sieht es leider nicht für deinen Wunsch aus.

LouPing  27.08.2023, 10:42

Man sollte ihm unter den Umständen ohne Sehilfe keinesfalls eine Schusswaffe in die Hand geben.

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