Zur Polizei mit Brille?

2 Antworten

Die Sehleistung wird immer mit und ohne Sehhilfe bewertet. Dabei muss die Sehleistung ohne Sehhilfe ein Minimum* erfüllen. Grund? Dem Polizisten kann im Einsatz die Sehhilfe mal von der Nase rutschen. Dann sollte der Beamte nicht komplett handlungsfähig sein.

*) die Werte dafür weiß ich nicht.

Wer auf eine Sehhilfe angewiesen ist, ist nicht automatisch untauglich für die Polizei. Trotz Brille kannst du dich also trotzdem bei der Polizei bewerben, solange du bestimmte Werte nicht überstreitest.

  • unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist

Auszug aus der PDV 300 https://www.dertestknacker.de/polizeiaerztliche-untersuchung-und-belastungs-ekg/