Farbsinnstörung/Grünschwäche… Polizei Einstellung trotzdem möglich?
Hallo zusammen,
ich habe nicht vor all zu langer Zeit ein Bewerbungsverfahren bei der Polizei Nordrhein-Westfalen durchlaufen. Hab den PC-Test sowie den AC erfolgreich bestanden. Im Anschluss stand nur noch der PÄD vor mir. Beim PÄD hat sich herausgestellt, dass bei mir eine Farbsinnstörung vorliegt. Diese habe ich beim Augenarzt untersuchen lassen und es hat sich herausgestellt, ich habe eine Grünschwäche (Deutanomalie). Hab gegebenenfalls einen AQ (Anomaliequotient) erhalten - dieser sich bei beiden Augen unter 2,0 befindet! (Gewertet mit einem Anomaloskop)
Meine abschließende Frage ist, ob eine Einstellung trotzdem möglich ist?
Die einen sagen, der Wert darf innerhalb des Toleranzbereichs zwischen 0,7 - 2,0 liegen und andere wiederum sagen, jegliche Art einer Farbsehschwäche sei ein Ausschlusskriterium.
2 Antworten
Hallo, ich habe genau den gleichen Fall wie du.
Hast du Einspruch eingelegt?
Und wenn ja, wie war das Ergebnis?
Nicht alle, die ihre Meinung sagen, haben auch Ahnung ....
Eine Schwäche ist kein Unvermögen. Darum gibt es Toleranzbereiche. Wenn du den Befund einreichst und dein Quotient unter 2 liegt, bist du tauglich.
Gruß S.