Mit dem Listenhund in ein anderes Bundesland fahren? Was muss man beachten?

4 Antworten

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Hamburg ist zwar eine der schönsten Städte der Welt, aber in Sachen Hundehaltung wohl mit das heißeste Pflaster in Deutschland. Deswegen tust du gut daran, dich gründlich vorzubereiten.

Hier ist ein Link auf sämtliche LHV, und darin findest du weitere Links, die auf die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer hinweisen

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/_bundeslaender.htm

Ich würde direkt bei der zuständigen Behörde anrufen, und mich nicht auf buntes Halbwissen verlassen.

...dass er niemanden beißt!


Milana92 
Beitragsersteller
 09.08.2014, 12:58

Oh doch er ist eine bestie!

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Der Rottweiler ist nur in wenigen Bundesländern überhaupt auf der Liste und dort jeweils in Kategorie 2 eingeordnet. Wenn er bei euch auf der Liste ist und dem Bundesland, in das du reisen willst auch, nimm die Papiere mit, die den Wesenstest bestätigen etc. Das genügt. Maulkorbpflicht gibts es da gar nicht.

Was den Amstaff angeht, erkundige dich bei eurem Ordnungsamt. Wenn du den Hund in deinem Bundesland führen darfst, darfst du ihn auch mit in Urlaub nehmen, mit den entsprechenden Papieren.

Oder gib hier mal mehr Infos.


Milana92 
Beitragsersteller
 09.08.2014, 13:00

Naja ich wohne in niedersachsen und habe vor bakd mal nach hamburg zu fahren, er ist erst 11 wochen alt deshalb gibts noch kein wesenstest.

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Es gibt da kein Alter. Bist du mit ihm unterwegs gilt Maulkorb- und Leinenzwang. Wenn du mit einem Listenhund unterwegs bist, solltest du möglichst alle Papiere mitnehmen, die du hast, vor allem deinen Sachkundenachweis.


Milana92 
Beitragsersteller
 09.08.2014, 12:57

Er ist aber grad 11 wochen alt deswegen meine frage

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YK1972  09.08.2014, 17:29
@Milana92

Auf das Alter kommt es da nicht an, es handelt sich um einen Listenhund.

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