Rottweiler in NRW ( Duisburg) halten?
hallo zusammen, ich wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit der sogenannten Erlaubnis vom Ordnungsamt hat, für das halten eines Rottweilers, da er ja auf der Liste steht.
ich hatte bis vor 2 Jahren zwei belgische Schäferhunde und musste den Sachkunde Nachweis machen, ist dieser auch für Listenhunde geeignet oder gibt es dort auch noch etwas zu beachten.
danke im Vorhinein für hilfreiche Antworten
4 Antworten
Du brauchst für listenhunde vor allem die Erlaubnis deiner Gemeinde diesen überhaupt halten zu dürfen. Diese entscheidet ob du überhaupt einen berechtigten und guten Grund hast so einen Hund zu halten.
Falls du zur Miete wohnst muss so ein Hund auch vom Vermieter erlaubt werden.
No. Du brauchst dem Amt keine Begründung darlegen. Die müssen die Erlaubnis ausstellen wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Du brauchst den Sachkundenachweis vom Veterinäramt, nach Paragraf 6 LHundG NRW zum Führen von "Gefährlichen Hunden"
Du musst die Haltung bei deinem Ordnungsamt beantragen. Dafür brauchst du:
1. den Sachkundenachweis nach Paragraf 6
2. Sauberes Führungszeugnis
3. Nachweis der Versicherung
4. Den formlosen Antrag auf Haltung
5. (Falls man Mieter ist, die Erlaubnis vom Vermieter)
6. Volljährig sein
Einen Wesenstest braucht man in NRW nicht. Alternativ muss er dann immer Leine und Beißkorb tragen.
Ab dem 6. Lebensmonat gilt ein Kategorie 1- und Kategorie 2 - Hund (Rottweiler ist Kat.2)
als "gefährlich" und muss Leine und Beißkorb tragen.
Zwischen dem 6. und 24. Lebensmonat kannst du durch Nachweis der Hundeschule den Hund vom Beißkorb befreien lassen.
Führt man vor dem 24. Lebensmonat einen Wesenstest durch (um von Leine und / oder nur Beißkorb befreien zu lassen) erlischt der zum 24. Lebensmonat.
Der Wesenstest ab dem 24. Lebensmonat gilt "für immer".
Mit der Urkunde vom Wesenstest kann man beim Ordnugsamt die Befreiungen beantragen.
Die Befreiungen können auch widerrufen werden.
also erst die Checkliste (nenn ich jetzt mal so 😉) von dir ab arbeiten und dann den Hund beim Züchter abholen
Hallo,
Normalerweise klärst du das am besten mit dem Ordnungsamt der Gemeinde. Bei kategorie 2 Hunden wie dem rotti braucht man Normalerweise einen wesenstest, verbunden mit möglicherweise ein paar Auflagen von der Gemeinde z.b 2m einzäunung etc. Wenn du dir einen kategorie 2 Welpen holst, musst du den wesenstest bis zum 18 Monat einreichen, bei Erwachsenen Tieren entscheidet die Gemeinde, wie lange diese Frist ist. So ist es zumindest bei uns in Bayern mit Rottweiler.
LG
Les mal meine Antwort bezüglich Wesenstest etc durch. Da gehen unsere Antworten weit auseinander.
Ich musste ein Hubdeführerschein machen, ein Sachkundenachweis vorlegen.
Mein Süße geht auch regelmäßig zum Wesenstest dadurch ist sie von der Leinen und Maulkorbpflicht befreit
Und welchen Erlaubnis Grund hast du für deine süße ? Und danke für deine Antwort
Was wären es denn für Gründe? und vielen Dank für deine hilfreiche Antwort