Mit Cross ohne Straßenzulassung auf Wald und feldwegen?
Hallo, möchte mir eine Cross kaufen die Standard mäßig keine Straßen Zulassung hat. Darf ich damit trotzdem auf Waldwegen feldwegen fahren
7 Antworten
Mit einer Cross bekommst Du keine Straßenzulassung, denn das ist eine Wettbewerbsmaschine und die technische Ausrüstung für eine Straßenzulassung fehlt. Und mit dieser Cross darfst Du nur auf abgesperrtem Gelände fahren, sonst nirgends.
Auf Wald- und Feldwegen darfst Du ohnehin nicht fahren, denn die sind nicht nur öffentlich, sondern haben Sonderrechte. Und dazu haben schon mehrere etwas geschrieben.
Wenn Du mit einem Moped zur Schule fahren willst, brauchst Du einen Führerschein und könntest eine Enduro fahren, denn die hat eine Straßenzulassung. Wenn Du dann noch die Versicherung abgeschlossen und die Maschine zugelassen hast, steht einem Fahren nichts entgegen. Allerdings sind auch für eine Enduro die Feld- und Waldwege tabu.
Wenn du es ausprobieren oder gelegentlich damit fahren möchtest, gibt es spezielle Vereine, die dafür eigene Strecken anbieten. Viele dieser Vereine organisieren zudem regelmäßige Trainingseinheiten, Wettkämpfe und Workshops für Anfänger sowie Fortgeschrittene. Und GibsonTyre hat die beste Reifen dafür.
Nein, darfst du nicht. Und das gleich aus zwei Gründen:
- Ist die Maschine nicht zugelassen und darf daher auf öffentlichem Grund gar nicht gefahren werden.
- Spricht das Waldgesetz dagegen, dass dort mit einem Motorrad gefahren werden könnte.
Ja, das darfst du. Allerdings unter einer Einschränkung:
Alle Wege und jedes Gelände auf dem du dich mit diesem Fahrzeug bewegst, müssen dir gehören (oder einer sonstigen Privatperson, die dir eine petrsönliche Erlaubnis dafür erteilt).
Auf alln öffentlichen Wegen (auch Forst- und Waldwegen) ist der Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeugs natürlich streng verboten.
@BurkeUndCo. Neee, darf er nicht. Sobald ein Gelände öffentlich zugänglich ist, muss die Maschine zugelassen sein. Und in Wald- und Feld ist das Fahren mit einem Moped ohnehin verboten.
Und auch auf solche öffentlichen Wegen/Geländen dürfen sich nur Fahrzeuge bewegen, die eine öffentlich gültige Zulassung besitzen.
Nein natürlich nicht!
Ein Gelände kann auch ungeachtet der Eigentumsverhältnisse öffentlich sein, wenn es jedermann zur Nutzung offen steht.